Wien. Die internationale Alpenschutzkommission Cipra und der österreichische Umweltdachverband fordern eine Überarbeitung der EU-Wegekostenrichtlinie, die die Gebührenerhebung für die Benutzung von Straßen durch Nutzfahrzeuge regelt. Im Hinblick auf den heute tagenden Rat der EU-Verkehrsminister verlangen sie in einer Aussendung die Berücksichtigung aller externen Kosten bei der Mautberechnung für die Schadensbekämpfung, die durch Umweltbelastungen verursacht werden.
Seit 2018 liege ein Entwurf für eine verbesserte EU-Wegekostenrichtlinie II vor, der bereits vom EU-Parlament verabschiedet wurde. Ausständig sei noch die Zustimmung des Verkehrsminister-Rates. Als zentrale Forderungen bezeichnet die Cipra neben der Berücksichtigung sämtlicher externer Kosten bei der Mautberechnung auch die Zulässigkeit verlagerungswirksamer Mautzuschläge in sensiblen Räumen wie den Alpen, um den Verkehr über das europäische Straßennetz gerechter zu verteilen, sowie eine kilometerabhängige Maut nach dem Verursacherprinzip.
Reduzierung des Alpentransitverkehrs nötig
Im vorliegenden Entwurf würden noch wichtige Aussagen zur Reduzierung des gesamten Alpentransitverkehrs fehlen. Insbesondere am Brenner Nord- und Südzulauf brauche es eine deutliche Verkehrsreduzierung. Des Weiteren fordert Cipra die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, die sich mittels einer Querfinanzierung aus den Maut-Abgaben umsetzen ließe.
„Neben der dringlichen Entlastungshilfe für die betroffenen Alpenräume, wäre eine baldige klimafitte Neuregelung ein wichtiges Zeichen für einen starken europäischen Green-Recovery-Plan und die richtige Weichenstellung für einen naturverträglichen Neustart nach der Coronakrise“, sagt Paul Kuncio, Geschäftsführer von Cipra Österreich. (ms)