Berlin. Für Unternehmen in Katastrophengebieten gibt es steuerliche Erleichterungen. Wie das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte, stimmte das Ressort entsprechenden Maßnahmen durch die Bundesländer zu. Die Zollverwaltung dürfe Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern. Die Unwetter hätten viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Viele Bürger sowie Unternehmen stünden buchstäblich vor den Trümmern ihrer Existenz.
Konkret geht es etwa um eine Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdenden Steuern. Auf Verspätungszuschläge könne verzichtet werden, außerdem werde bis Ende Januar 2022 von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Bei einem Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen sollten keine steuerlichen Nachteile entstehen. (ste/dpa)