Berlin. Die Transport- und Logistikbranche sollte sich keine allzu großen Hoffnungen machen, dass die Einnahmen aus der Lkw-Maut, die der Bund ab 2019 den größeren Kommunen für „ihre“ Bundesstraßen zuweist, in eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse investiert werden. Das ließ Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), am Donnerstag vor Journalisten in Berlin durchblicken.
Grundsätzlich empfehle man den Mitgliedern zwar, die Einnahmen aus der Lkw-Maut nicht im allgemeinen Haushalt versickern zu lassen, sondern transparent für den Straßenbau zu verwenden. Er rechne aber damit, dass die jetzt laufende Runde der Lärmkartierung bei den Bürgern und ihren gewählten Vertretern den Wunsch entstehen lässt, die Mittel vorrangig für den Lärmschutz zu verwenden. Bundesstraßen gehörten meistens zu den lautesten Straßen der Städte, sagte er auf Nachfrage gegenüber der „Verkehrsrundschau“.
Anfang 2019 gibt es erstmals Geld vom Bund
Für Bau, Erhalt und Betrieb innerörtlicher Bundesstraßen in Städten über 80.000 Einwohner sind im Regelfall die Kommunen allein verantwortlich. Bei der Einführung der Bundesstraßenmaut im vergangenen Sommer ist aber festgelegt worden, dass der Bund im Gegenzug die Netto-Mauteinnahmen aus diesen Abschnitten den Städten überlässt. Sie sind laut dem Bundesfernstraßenmautgesetz „in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden“. Anfang 2019 wird der Bund zum ersten Mal Geld überweisen.
DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg kritisierte in diesem Zusammenhang die Schieflage bei der Nutzerfinanzierung: Der Bund habe in Deutschland nur rund 52.000 Kilometer Fernstraßen, nehme dort aber jedes Jahr einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag ein. Die Kommunen, auf die mit 500.000 Kilometer der Löwenanteil des deutschen Straßennetzes entfalle, gingen aber leer aus. Das illustriere die Machtverhältnisse im Staat. (roe)