Koblenz/Hahn. Niederlage für den Bund der Steuerzahler: Nach seiner Strafanzeige gegen zwei frühere Geschäftsführer des Hunsrück-Flughafens Hahn hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen wegen Untreue abgelehnt. Dem Airport sei bei der Umwandlung von eigenen Forderungen an die Frachtfluggesellschaft Air Cargo Germany (ACG) in ein Darlehen kein zusätzlicher Schaden entstanden, teilte die Behörde am Montag mit. Die ACG hatte dem Hahn rund fünf Millionen Euro geschuldet. Im Mai meldete sie Insolvenz an.
Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz (BdSt) hatte den beiden Ex-Geschäftsführern Jörg Schumacher und Wolfgang Pollety vorgeworfen, den Kredit für die ACG höchst fahrlässig „mit schädlichem Ausgang“ gewährt zu haben. Sie hätten die Bonität des Frachtfliegers nicht geprüft.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte hingegen, die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) hätte sogar im Falle der vom Steuerzahlerbund „angenommenen Pflichtwidrigkeiten“ kein zusätzliches Geld verloren. Der Millionenkredit selbst dürfte allerdings abgeschrieben werden. Das ACG-Insolvenzverfahren läuft noch.
Der BdSt teilte mit, die FFHG habe eine sofort zu begleichende Forderung in einen Kredit ohne Bonitätsprüfung und ohne Bürgschaft umgewandelt. „Der nominelle Wert mag hier derselbe gewesen sein, die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung war es nicht“, kommentierte BdSt-Landesgeschäftsführer René Quante.
Fünf Millionen Euro seien voraussichtlich komplett verloren. „Die fahrlässigen Versäumnisse der Hahn-Geschäftsführung liegen vor, doch strafrechtliche Konsequenzen werden nicht folgen“, kritisierte Quante. „Einmal mehr erweist sich der Untreue-Paragraf als stumpfes Schwert im Kampf gegen die Verschwendung öffentlicher Mittel. Die Verantwortung für diesen Missstand trägt aber der Gesetzgeber, nicht die Staatsanwaltschaft.“ (dpa)