Schindellegi/Basel. Die Speditionen Panalpina und Kühne + Nagel geben einen Vergleich mit der Kartellbehörde des US-Justizministeriums (DOJ) als Folge einer Untersuchung wegen Verstößen gegen den "Sherman Antitrust Act" bekannt. Damit bekennt sich Panalpina in drei Fällen wegen vorgeworfener Absprachen für schuldig und zahlt eine Buße in Höhe von rund zwölf Millionen US-Dollar (8,7 Millionen Euro).
Auch Kühne + Nagel räumt eine Verletzung des U.S. Sherman Acts ein, wonach fünf ihrer Tochtergesellschaften bestimmte Zuschläge bei internationalen Luftfrachtgeschäften erhoben haben. Die Spedition stimmte einem Bußgeld in Höhe von 9,86 Millionen US-Dollar (7,2 Millionen Euro) zu. In beiden Fällen muss ein Gericht noch dem Vergleich zustimmen.
Mit dem Vergleich schließe das amerikanische Justizministerium die Untersuchungen bei Kühne + Nagel und seinen Tochtergesellschaften bezüglich internationaler Luftfrachtaktivitäten ab, heißt es der Mitteilung des Unternehmens.
Der Vergleich mit Panaplina befreie das Unternehmen von der weiteren Strafverfolgung für jegliches Verhalten mit Bezug auf den Verkauf internationaler Luftfrachtdienstleistungen sowie für Handlungen, die mit der Erhebung bestimmter Sondergebühren in Verbindung mit dem Verkauf internationaler Seefrachtdienstleistungen zusammenhängen.
Das DOJ und andere Wettbewerbsbehörden hatten mit ihren Untersuchungen gegen Kühne + Nagel, Panalpina und andere Unternehmen der Speditionsbranche bereits im Jahr 2007 begonnen.
Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Kartellrecht sind in der Europäischen Union, in der Schweiz und in Neuseeland noch wettbewerbsbehördliche Untersuchungen offen. Die brasilianischen Wettbewerbsbehörden haben Mitte August 2010 öffentlich eine Untersuchung gegen die internationale Transport- und Logistikindustrie angekündigt. Dagegen wurden entsprechende Untersuchungen in Kanada und Australien inzwischen eingestellt. (ab)