Krefeld. Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert die Erneuerung der Schieneninfrastruktur in den Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH) und im Rheinhafen Krefeld mit 561.850 Euro. „Mit der Landesförderung für nicht bundeseigene Eisenbahnen ermöglichen wir die Anbindung der letzten Meile vieler Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte an das Netz der Bahn“, teilte NRW-Verkehrsminister Anfang der Woche mit. Auf diese Weise könnten mehr Güter von der Straße auf die Schiene verlagert und zehntausende Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden werden.
Der Rheinhafen Krefeld erhält davon 188.850 Euro. Damit wird der Gleisoberbau einer 470 Meter langen Strecke saniert. Die Summe entspricht 75 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 251.800 Euro. Den Restbetrag trägt der Rheinhafen. Durch die Sanierung wird die Betriebssicherheit der Gleisanlage im Hafen Krefeld langfristig gesichert. Das Land hatte die Gleisinfrastruktur im Krefelder Hafengebiet bereits 2018 und 2019 mit insgesamt 1,7 Millionen Euro gefördert. Durch den Gütertransport über die Schiene im Rheinhafen können jedes Jahr rund 56.500 Lkw-Fahrten vermieden werden, so Rheinhafen-Geschäftsführerin Elisabeth Lehnen.
Die NDH erhält rund 373.000 Euro für drei Sanierungsmaßnahmen in den Hafengebieten Neuss und Düsseldorf. Das sind ebenfalls 75 Prozent der Gesamtkosten. Davon fließen 67.500 Euro in die Erneuerung von Gleisinfrastruktur im Düsseldorfer Hafen. Im Neusser Hafen werden 305.625 Euro für Ersatzmaßnahmen an drei Gleisabschnitten eingesetzt. Durch die Sanierungen können auch in Zukunft etwa 12.500 Lkw-Fahrten im Jahr vermieden werden, so NDH-Geschäftsführer Sascha Odermatt. Die NDH sind mit einem Anteil von 49 Prozent an dem Rheinhafen Krefeld beteiligt. Odermatt war dort lange Jahre auch Geschäftsführer.
Geld aus dem Förderprogramm des Landes NRW
Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes NRW für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), das Mitte 2018 wiedereingeführt worden ist. Ziel der Förderung ist es, den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen. Die Bundesförderung nach dem Gesetz zur Schienengüterfernverkehrsnetzförderung (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Der Bund fördert nur Ersatzinvestitionen der NE-Bahnen. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent. Für den Förderzeitraum 2018 bis 2021 konnten bereits 67 Maßnahmen von 19 NE-Bahnen in NRW mit mehr als 13,5 Millionen Euro allein aus Landesmitteln bezuschusst werden. (gra)