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Schweiz: Euro 3-Fahrzeuge dürfen schlechter gestellt werden

03.09.2010 10:00 Uhr
Astag-Direktor Michael Gehrken
Astag-Direktor Michael Gehrken kritisiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
© Foto: Hansruedi Keller

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hält die höheren Mautsätze für Euro-3-LKW für rechtskonform /Kritik des Nutzfahrzeugverbandes Astag

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Bern. Im Rechtsstreit um die „versteckte Erhöhung" der Schwerverkehrsabgabe (LSVA), wie es der Schweiz. Nutzfahrzeugverband Astag nennt, durch die Schlechterstellung von Euro 3-Fahrzeugen, hat sich das Bundesverwaltungsgericht die Position der Regierung bestätigt. Die zahlreichen noch anhängigen Beschwerden gegen die höheren Mautsätze für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro-3 wurden von den Richtern abgelehnt.

„Dieses Urteil hat uns nicht wirklich überrascht", sagte Astag-Direktor Michael Gehrken, denn „nach dem Urteil des Bundesgerichts im Hauptprozess zur LSVA-Erhöhung 2008 hatten die Richter offensichtlich nicht den Mut, die Verwaltung nochmals in die Schranken zu weisen." Gehrken erwähnte einen Passus in der Urteilsbegründung, „in dem der Argumentation der Astag teilweise zugestimmt wird, gleichzeitig jedoch durchschimmert, dass das zuvor in Sachen LSVA ergangene Bundesgerichtsurteil eine andere Interpretation verunmöglicht!"

Damit muss die Abklassierung der Euro-Norm 3 von der höchsten in die mittlere, teurere LSVA-Kategorie, nicht rückgängig gemacht werden. Der Bundesrat hatte diese zum 1. Januar 2009 vorgenommen, nachdem die Schwerverkehrsabgabe insgesamt bereits ein Jahr zuvor erhöht worden war.

Was bedeutet das nun für das Transportgewerbe in der Schweiz? „Die Kalkulationsgrundlagen wurden zwar bereits per Anfang 2009 angepasst, doch ist damit zu rechnen, dass auf Januar 2011 – allerdings auch aus anderen Gründen – die Tarife um weitere zwei Prozente angehoben werden müssen", sagte Gehrken. Was der Verband sonst noch unternehmen wird, entscheidet der Zentralvorstand an seiner nächsten Sitzung Ende des Monats. Man kann jedoch davon ausgehen, dass ein teurer und kaum Erfolg versprechender Gang vor das Bundesgericht nach den zuvor gemachten Erfahrungen kein Thema sein wird. (hrk) 

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