Trotz knapper Haushaltsmittel: die Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr kann für den Zeitraum 28.Juni 2024 bis 30.November 2028 verlängert werden. Dazu habe das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am Freitag die rechtliche Grundlage geschaffen, teilt das BMDV mit.
„Die Bundesregierung hat die Trassenpreisentwicklung und deren Auswirkung auf den Schienengüterverkehr eng im Blick“, kommentiert Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMDV sowie Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr, die Entscheidung. „Wir setzen uns darum trotz knapper finanzieller Mittel weiter für eine auskömmliche Ausstattung der Trassenpreisförderung in diesem Segment ein und stellen für 2024 rund 229 Millionen Euro bereit.“
Wie sich die Höhe der Trassenpreisförderung ab 2025 entwickeln wird, ist bislang offen. Dies sei derzeit noch Gegenstand der laufenden Haushaltsverhandlungen, heißt es seitens des BMDV. Klar sei aber auch, wird betont, dass die Trassenpreisförderung als Übergangsförderung angelegt bleibe, bis der Schienengüterverkehr durch eine verstärkte Digitalisierung und Automatisierung eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erreichen könne.
Wichtiges Signal für den Schienengüterverkehr
Die Entscheidung des BMDV ist ein wichtiges Signal für Unternehmen, die im Schienengüterverkehr tätig sind, aber auch für Unternehmen, die verstärkt Güter auf die Schiene verlagern wollen. Noch im März 2024 hatte der Verband „Die Güterbahnen“ deutliche Teuerungen ab kommendem Jahr durch höhere Trassenpreise befürchtet. So sollten diese, hieß es da, von 3,21 Euro pro Trassenkilometer dann ab 2025 auf 3,73 Euro steigen, also um rund 16,2 Prozent. Die Trassenpreise legt der Schienennetzbetreiber InfraGo fest, unter Mitsprache der Bundesnetzagentur und der Politik.