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Rösler bringt Novelle des Postgesetzes auf den Weg

05.09.2012 08:48 Uhr
Philipp Rösler FDP
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will Wettbewerb im Briefmarkt stärken
© Foto: dapd_Michael Gottschalk

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit einer Gesetzesnovelle den Wettbewerb im Briefmarkt stärken.

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Berlin. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) macht Ernst mit seinen Plänen für mehr Wettbewerb im Briefmarkt. Nach Kritik an ersten Eckpunkten auch in den eigenen Reihen hat der FDP-Chef die Novelle des Postgesetzes jetzt auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf werde diese Woche zur Ressortabstimmung verschickt, bestätigte das Wirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin einen Bericht der Onlineausgabe der „Wirtschaftswoche“.

Aus Sicht des Ministeriums entwickelt sich der Wettbewerb im Briefsektor trotz der vollen Öffnung 2008 nach wie vor nur sehr unbefriedigend. Der Marktanteil der Wettbewerber der Deutschen Post AG bewege sich seit der Liberalisierung konstant um nur zehn Prozent. Rösler verspricht sich Wachstums- und Beschäftigungsimpulse.

„Durch eine Stärkung des Wettbewerbs werden sich die Marktzutrittschancen vor allem für mittelständische Unternehmen verbessern“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf. „Auch die Verbraucher und Verbraucherinnen werden von einem vielfältigen und kostengünstigen Angebot an Postdienstleistungen profitieren.“

Zuletzt war spekuliert worden, dass eine weitere Briefmarkt-Liberalisierung scheitert. Gegen erste Pläne Röslers gab es zunächst Widerstand in der FDP-Bundestagsfraktion. In der Zwischenzeit hat Rösler dem Vernehmen nach Rückendeckung durch die FDP-Wirtschaftsminister aus Niedersachsen, Hessen und Bayern.

Nach den Plänen soll die Missbrauchsaufsicht durch die Bundesnetzagentur erweitert werden, „ohne dabei die Spielräume des marktbeherrschenden Unternehmens unverhältnismäßig einzuschränken“.

Die Deutsche Post muss aber Verträge für Geschäftskunden künftig vor Inkrafttreten der Bundesnetzagentur vorlegen. Mögliche Preisdiskriminierungen sollen bereits im Vorfeld unterbunden werden. Ferner soll das Beschwerderecht der Wettbewerber gestärkt werden.

Anbieter können künftig bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Eröffnung eines Missbrauchsverfahrens stellen. Dann wäre die Netzagentur verpflichtet, aktiv zu werden. Wettbewerber müssten also nicht warten, ob die Behörde „von Amts wegen“ tätig wird. (dpa) 

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