Brüssel. Die Bildung einer Rettungsgasse im Falle eines Staus auf einer Straße mit zwei oder mehr Spuren wird in Belgien zur Pflicht. Einer entsprechenden Gesetzesvorlage stimmte das belgische Parlament jetzt mehrheitlich zu. Am 1. Oktober tritt die neue Regelung in Kraft.
Demnach soll die Rettungsgasse in Belgien nach den gleichen Regeln gebildet werden, wie in Deutschland: Im Falle eines Staus müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur so weit wie möglich nach links ausweichen, die Fahrzeuge auf den rechten Spuren soweit wie möglich nach rechts. Durch die so gebildete Gasse zwischen den Fahrzeugen können dann im Bedarfsfall Rettungsfahrzeuge ungehindert zum Unfallort fahren. Der Standstreifen auf Autobahnen muss bei der Bildung einer Rettungsgasse allerdings frei bleiben.
„Schon heute versuchen die Rettungsfahrzeuge auf diese Weise durch Staus zu ihrem Einsatzort zu gelangen“, teilt das belgische Institut für Straßenverkehrssicherheit, Vias, als Reaktion auf das neue Gesetz mit. Bislang habe jedoch kein Zwang zur Bildung einer Rettungsgasse bestanden. Das werde sich ab 1. Oktober ändern. „Und das ist völlig im Sinne unserer Arbeit“, heißt es bei Vias.
Belgien folgt mit seiner neuen Vorschrift den Beispielen anderer europäischer Länder, in denen bereits heute die Bildung einer Rettungsgasse bei Staus verpflichtend ist. Deutschland, Luxemburg, Österreich, Tschechien und Ungarn gehören dazu. In der Schweiz soll ab 1. Januar 2021 die Bildung einer Rettungsgasse im Staufall Pflicht werden. (kw)