Berlin. Ob Schiene oder Wasserstraße: Der Ausbau von Infrastruktur für umweltfreundliche Verkehre muss zügiger gehen – auch mit Blick auf die Klimaziele der Bundesregierung. Das Kabinett hat deshalb am Mittwoch einen Gesetzentwurf für eine schnellere Genehmigung wichtiger Verkehrsprojekte auf den Weg gebracht. Die geplante Neuerung: Statt langwieriger Planfeststellungsverfahren soll an ausgewählten Pilotprojekten eine Genehmigung per Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages erprobt werden. So will die Große Koalition die Akzeptanz des Vorhabens in der Bevölkerung erhöhen und die Umsetzung beschleunigen.
Zwölf Pilotprojekte auf Schienen und Wasserstraßen
Ziel der Regierung ist es nach eigenen Angaben zu testen, „inwieweit die Genehmigung von Verkehrsprojekten durch den Bundestag zu einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führt“. Davon verspricht sie sich auch eine größere Akzeptanz bei den Bürgern der Projekte, weil das Parlament sie beschließt. Bei zwölf Bauvorhaben aus den Bereichen Schiene und Wasserstraße soll das verkürzte Verfahren ausprobiert werden. Dazu gehört der Ausbau der Eisenbahnstrecke zwischen Magdeburg und Halle oder auch die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals.
Höhere Hürden für Bürger und Umweltverbände
Die Öffentlichkeit soll sich trotz Bundestagsbeschluss weiterhin am Genehmigungsprozess von Infrastrukturprojekten beteiligen können, betonte die Regierung am Mittwoch. Die materiell-rechtlichen Prüfungen sowie die wesentlichen Aspekte der Bürgerbeteiligung sollen laut dem Gesetzentwurf nach wie vor durchgeführt werden. Als einziges Rechtsmittel gegen ein vom Bundestag beschlossenes Vorhaben ist allerdings die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vorgesehen. Bürger und Umweltverbände könnten nicht mehr wie bisher vor Verwaltungsgerichten klagen, wo die Verfahren oft sehr lang dauern.
Erleichterungen für Bau von Bahnübergängen
Das Kabinett beschloss noch weitere Pläne für eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten. Laut einem Gesetzentwurf, der Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes und des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vorsieht, sollen die Planungsverfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlankt werden. Dazu soll der Begriff der Änderung in den Fachplanungsgesetzen eingegrenzt werden, sodass bestimmte Ersatzneubauten von einer Genehmigungspflicht befreit sind.
Darüber hinaus will die Regierung die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlastet. Die neue Regelung soll daher einen Impuls geben, Bahnübergänge mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder mit hoher Verkehrsbelastung auf Straße und Schiene zügiger umzubauen. Bisher tragen Bund, Bahn und Kommunen die Kosten zur Beseitigung von Bahnübergängen zu je einem Drittel. Künftig soll der Bund die Hälfte übernehmen, die Bahn weiterhin ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel. (ag/dpa)