Berlin. Verkehrssünder müssen sich auf härtere Strafen einstellen, wenn sie unerlaubt Rettungsgassen nutzen oder falsch parken und halten. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Demnach steigen die Geldbußen für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer und in zweiter Reihe – dafür sollen künftig bis zu 100 Euro statt bisher 15 Euro fällig werden.
Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden, wie das Ministerium mitteilte. Die Länder müssen noch zustimmen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde im verbotenen Bereich parkt, soll auch ein Punkt im Fahreignungsregister möglich sein – meist sagt man „Punkt in Flensburg“.
Rettungsgassen-Rowdies erwarten harte Strafen
Wenn Autofahrer unerlaubt durch eine Rettungsgasse fahren, soll das künftig genauso verfolgt und bestraft werden, wie wenn sie keine solche Gasse bilden. Es drohen dann Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Durch die Rettungsgasse sollen etwa Notärzte, Feuerwehr und Polizei zu einer Unfallstelle kommen können, auch wenn viel Verkehr ist. Fälle, in denen Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren, um einen Stau zu vermeiden, sorgen immer wieder für Empörung.
Das Bundeskabinett beschloss weitere Änderungen für den Straßenverkehr – darunter auch einen Mindestabstand für Lkw-und Pkw-Fahrer beim Überholen von Radfahrern sowie die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts. (dpa/ag)