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Bundesregierung beschließt höhere Geldbußen für Verkehrssünder

06.11.2019 15:30 Uhr
Neben härteren Strafen für Rettungsgassen-Rowdies sind mehrere StVO-Änderungen geplant, die Lkw-Fahrer betreffen

Bis zu 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Das erwartet Rettungsgassen-Rowdies laut den Plänen von Verkehrsminister Scheuer künftig. Auch Falschparken soll teurer werden.

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Berlin. Verkehrssünder müssen sich auf härtere Strafen einstellen, wenn sie unerlaubt Rettungsgassen nutzen oder falsch parken und halten. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Demnach steigen die Geldbußen für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer und in zweiter Reihe – dafür sollen künftig bis zu 100 Euro statt bisher 15 Euro fällig werden.

Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden, wie das Ministerium mitteilte. Die Länder müssen noch zustimmen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde im verbotenen Bereich parkt, soll auch ein Punkt im Fahreignungsregister möglich sein – meist sagt man „Punkt in Flensburg“.

Rettungsgassen-Rowdies erwarten harte Strafen

Wenn Autofahrer unerlaubt durch eine Rettungsgasse fahren, soll das künftig genauso verfolgt und bestraft werden, wie wenn sie keine solche Gasse bilden. Es drohen dann Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Durch die Rettungsgasse sollen etwa Notärzte, Feuerwehr und Polizei zu einer Unfallstelle kommen können, auch wenn viel Verkehr ist. Fälle, in denen Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren, um einen Stau zu vermeiden, sorgen immer wieder für Empörung.

Das Bundeskabinett beschloss weitere Änderungen für den Straßenverkehr – darunter auch einen Mindestabstand für Lkw-und Pkw-Fahrer beim Überholen von Radfahrern sowie die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts. (dpa/ag)

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#Verkehrsrecht

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