Nürnberg/Halle. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will künftig Briefe an die Arbeitsagenturen und Papierakten von der Deutschen Post einscannen lassen. Von der Digitalisierung erhoffe sich die Behörde eine schnellere Bearbeitung der Vorgänge, erläuterte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker am Freitag der Nachrichtenagentur dpa in Nürnberg. Das Projekt „Elektronische Akte" soll von 1. Oktober an zunächst in Sachsen-Anhalt und Thüringen erprobt werden. Dies bestätigte eine Sprecherin der für beide Länder zuständigen Regionaldirektion. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sieht mit dem Projekt den Datenschutz außer Kraft gesetzt.
Dem widersprachen die Bundesagentur und die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen. „Es besteht keine Gefahr, dass Daten in falsche Hände gelangen", sagte eine Sprecherin in Halle. Das Öffnen und Einscannen der Post laufe unter Aufsicht der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ab. „Die Datensicherheit ist gegeben", sagte sie.
Ziel sei es, die Kundenanliegen schnellstens zu bearbeiten. Sie erscheinen somit künftig sofort im Mailordner auf dem PC des zuständigen Mitarbeiters. Dieses elektronisch Verfahren sei schneller als der klassische Postweg. Bis zum Jahresende sollen alle 15 Agenturen für Arbeit in beiden Ländern - davon acht in Sachsen-Anhalt und sieben in Thüringen - im Rahmen der „eAkte" am Netz sein.
Aus Sicht des Erwerbslosen Forums Deutschland droht der „gläserne Arbeitslose". Der Schutz vor Missbrauch sei bei diesem Verfahren nicht gewährleistet, betonte der Sprecher des Arbeitslosenverbandes, Martin Behrsing, in Bonn. „Es ist nicht auszuschließen, dass mit den Daten Schindluder getrieben wird." Er forderte daher einen sofortigen Stopp des Projekts. Auch schloss er rechtliche Schritte dagegen nicht aus.
BA-Vorstand Becker betonte, das Pilotprojekt sehe vor, dass eigens dafür abgestellte Mitarbeiter der Post in Briefzentren in Halle und Berlin die Post von Arbeitslosen öffneten, elektronisch erfassten und per Datenleitung der Bundesagentur weiterschickten. Alle Post-Mitarbeiter seien zur Geheimhaltung verpflichtet und müssten dies zuvor schriftlich erklären. Das Projekt sei unter dem Aspekt des Datenschutzes eingehend überprüft und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden, sagte Becker. „Der Datenschutz ist gewährleistet", unterstrich er. (dpa)