Berlin. Die gescheiterte Pkw-Maut hat den Bund bereits mehr als 50 Millionen Euro gekostet. Die Summe von exakt 53.601.435 Euro fiel von 2014 bis zum Tag des Maut-Stopps durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 18. Juni an, wie aus einem Bericht des Bundesverkehrsministeriums an den Bundestag vom Dienstag hervorgeht. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. An diesem Mittwoch muss sich Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) den Fragen des Verkehrsausschusses im Bundestag stellen.
Im Mittelpunkt dürfte stehen, welche weiteren Kosten nun auf die Steuerzahler zukommen - dazu kommt der Wegfall schon eingeplanter Maut-Einnahmen. Für die kommenden Jahre war daraus bisher eine Summe von rund einer Milliarde Euro für die Finanzierung der Verkehrswege veranschlagt. Wie sich der Einnahmenausfall auf den Bundesetat auswirke, werde noch geprüft, heißt es im Bericht. Der EuGH hatte in der vergangenen Woche die Pkw-Maut in der geplanten Form für rechtswidrig erklärt, da sie Fahrer aus dem Ausland benachteilige.
„Verschiedene Kündigungsgründe”
Scheuer hatte direkt nach dem Urteil die Kündigung der Verträge mit den Betreibern veranlasst, die sich eigentlich um Erhebung und Kontrolle der Maut kümmern sollten. Die Kündigung erfolgte auf Basis „verschiedener Kündigungsgründe”, wie das Ministerium nun schreibt.
Ob und in welcher Höhe der Bund die Betreiber entschädigen müsse, sei „derzeit rein spekulativ”. Sollte es Streit geben, sähen die Verträge „Streitbeilegungsmechanismen” vor, also Wege zur Schlichtung, „die eine zügige Entscheidung ermöglichen”.
Die Verträge mit dem Mautsystem-Anbieter Kapsch und dem Ticketverkäufer CTS Eventim sollten an diesem Dienstag auch zur vertraulichen Einsicht in der Geheimschutzstelle des Bundestags ausgelegt werden - ungeschwärzt. Dort dürfen Abgeordnete sie zwar lesen, aber nicht öffentlich darüber sprechen.
Die Zuschläge für die Erhebung und die Kontrolle der Maut waren bereits Ende 2018 erteilt worden. SPD und Opposition hatten das als voreilig kritisiert, da das Urteil des EuGH noch nicht gefallen war.
EuGH-Urteil „überraschend”
Im Bericht an den Bundestag schreibt das Ministerium, man habe den Zuschlag erteilt, um den geplanten Termin für einen Maut-Start am 1. Oktober 2020 nicht zu gefährden und zu vermeiden, dass dem Bund Einnahmen entgehen. Das EuGH-Urteil bezeichnet das Ministerium als „überraschend”. Die CSU hatte die Pkw-Maut gegen erhebliche Bedenken bei CDU und SPD in der großen Koalition durchgesetzt.
Über die Größenordnung der bisherigen Maut-Kosten hatte zuerst die Funke-Mediengruppe berichtet. Sie setzen sich laut dem Bericht zusammen aus Ausgaben für Personal, Sachmittel und Verwaltung sowie für Berater und Gutachten. Alle Arbeiten an der Einführung der Pkw-Maut seien gestoppt und alle erforderlichen Maßnahme ergriffen worden, heißt es in dem Bericht. Die eingeplanten Stellen sollen gestrichen werden. Allerdings sind 82 bereits besetzt. Auch sie sollen wieder gestrichen werden, die Beschäftigten sollen in den Behörden nach und nach andere Stellen bekommen. (dpa/sno)