Paris. Die französische Transport- und Verkehrsministerin Elisabeth Borne überlegt, als Ersatz für die seinerzeit von Ségolène Royal beerdigte Ökosteuer eine Ökovignette für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen einzuführen. Damit soll der Straßengütertransport an den finanziellen Aufwendungen für Infrastrukturmaßnahmen im Straßennetz beteiligt werden. Eine entsprechende Verordnung solle aber im kommenden Jahr noch nicht in Kraft treten, heißt es. Über das Vorhaben diskutiere das Parlament „in den nächsten Wochen“, und zwar im Rahmen des Gesetzesvorhabens zur Neuordnung der Mobilität.
Die zeitabhängige Straßenbenutzungsgebühr soll nach Angaben der Straßenverkehrsgenossenschaften alle Autobahnen und Nationalstraßen des französischen Straßennetzes betreffen, die nicht bereits mit einer Maut belegt sind. Die Höhe der Gebühr soll dabei nach der Dauer der Nutzung der französischen Infrastruktur durch das Fahrzeug sowie nach den Fahrzeugeigenschaften gestaffelt sein.
Laut Elisabeth Borne ist eine „stärkere Beteiligung des Straßengütertransports“ an den Infrastrukturkosten „gerechtfertigt“. Sie könne „etliche Millionen Euro“ einbringen. Schon im September hatte sich die Ministerin dafür ausgesprochen, nach dem Debakel mit dem Vorläuferversuch eine Ersatzlösung zu schaffen. Hierfür brauche man aber eine gewisse Zeit, um sich über die Modalitäten zu verständigen.
Ökosteuer war 2013 gescheitert
Dies soll nun „vor allem mit den Transporteuren“ erfolgen. Ganze Lkw-Schlangen durchquerten das Land, was Infrastrukturmaßnahmen erforderlich mache, ebenso Probleme mit der Straßensicherheit schaffe und mit keinem Cent für die Erhaltung und den Ausbau der Straßen herangezogen werde, weil sie jeweils „ihre Tanks bei unseren Nachbarn“ mit dem nötigen Treibstoff für den Transit füllten, so Borne.
Dabei war die Einführung einer Ökosteuer für Lkw schon das Kernstück des Umweltschutzpakets „Grenelle“ aus dem Jahre 2007. Sie wurde im Oktober 2013 nach massiven militanten Protesten insbesondere durch die „bonnets rouges“ in der Bretagne durch Bornes Vorgängerin Ségolène Royal kurzerhand ad acta gelegt. Die daraus für die Staatskasse entstandenen Kosten für Entschädigungs- und Anrainerzahlungen bewegten sich bereits am Rande einer Milliarde Euro, als über dieses Fiasko in den Medien noch berichtet wurde. (jb)