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Paketverband BIEK beantragt Senkung des Briefportos

24.08.2020 16:12 Uhr
Paketverband BIEK beantragt Senkung des Briefportos
„Momentan nutzt die Post das Briefporto dazu, den Paketmarkt quer zu subventionieren“, so der Vorwurf des BIEK-Vorsitzenden Marten Bosselmann
© Foto: Marcus Reichmann

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik hat sich nach der erfolgreichen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht jetzt an die zuständige Netzagentur gewendet, damit diese den jüngsten Preisaufschlag der Deutschen Post korrigiert.

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Berlin. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) hat nach eigenen Angaben am Montag bei der Bundesnetzagentur beantragt, die letzte Erhöhung des Briefportos zu korrigieren. Rechtliche Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020, das der BIEK erstritten hat, wonach die Portoerhöhung der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 für rechtswidrig erklärt.

Die zuständige Bundesnetzagentur hatte laut BIEK auf Anordnung der Bundesregierung unzulässig neue Maßstäbe für die Genehmigung des Briefportos angelegt. So wurde für die Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Gewinns der Deutschen Post auf die hohen Umsatzrenditen ausländischer früherer staatlicher Monopolunternehmen abgestellt. Demgegenüber wäre es allein richtig gewesen, den Konzerngewinn nach dem nur geringen unternehmerischen Risiko der Deutschen Post zu bemessen.

 Auch das aktuelle Briefporto dürfte zu hoch sein

„Nach dem Urteil ist klar, dass auch das aktuelle Briefporto rechtswidrig ist“, sagte Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK, am Montag. Die Portoerhöhung für den Zeitraum 2019 bis 2021 sei auf einer vergleichbaren Grundlage genehmigt worden wie die vorherige. Der BIEK fordert die Bundesnetzagentur auf, die geltende Genehmigung zurückzunehmen und das Briefporto anzupassen. „Es kann nicht sein“, so Bosselmann, „dass Verbraucherinnen und Verbraucher noch bis 2021 ein nachweislich überhöhtes rechtswidriges Porto zahlen.“

Einen weiteren Fehler, den der BIEK im Rahmen seiner Klage moniert hatte, soll die Bundesnetzagentur auch korrigieren: Die derzeit geltende Portogenehmigung ermöglicht es demnach der Deutschen Post, Kosten ihrer Paketprodukte über die Briefporti zu finanzieren. So könne der Konzern die Paketpreise drücken und dadurch den Wettbewerb auf den Paketmärkten verzerren. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeige, so Marten Bosselmann, dass der Rechts- und Regulierungsrahmen für den Postmarkt dringend angepasst werden müsse. Die Bundesregierung sei deshalb in der Pflicht, das Postgesetz zu modernisieren und den Wettbewerb zu stärken. (ag)

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