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BIEK führt Prüfsiegel für Paketbranche ein

03.08.2020 15:35 Uhr
Paketzusteller
Das im November 2019 in Kraft getretene Paketboten-Schutz-Gesetz hat das Haftungsrisiko der großen KEP-Dienstleister verschärft
© Foto: FrankHoermann/Sven Simon/dpa/picture-alliance

Der KEP-Verband und seine Mitgliedsunternehmen setzen auf ein neues Verfahren, das Sozialverstöße bei Vertragspartnern und eine Haftung der Auftraggeber verhindern soll.

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Berlin. Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) und seine Mitgliedsunternehmen führen ein neues Verfahren ein, das gesetzeskonforme und transparente Arbeitsbedingungen bei Vertragspartnern in der Paketbranche sicherstellen soll. Wie der BIEK vergangene Woche mittteilte, können diese Subunternehmen jetzt ein Prüfsiegel von der Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau (ZertBau) erhalten. Dies soll DPD, GLS, GO, Hermes und UPS gewährleisten, dass die mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz geforderten Qualitätsstandards zum Schutz der Arbeitnehmer verbindlich festgestellt und überwacht werden.

Der BIEK hat nach eigenen Angaben zusammen mit seinen fünf Mitgliedsunternehmen und der ZertBau die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu der sogenannten Präqualifikation erarbeitet. Transportunternehmen, die im Auftrag der großen Paketdienste agieren, können künftig nach diesem Programm ihre fachliche Eignung nachweisen und so belegen, dass sie die gesetzlichen und von DPD, GLS, GO, Hermes und UPS vorausgesetzten Sozial- und Arbeitsstandards erfüllen.

Anlass ist die neue Nachunternehmerhaftung

Die Präqualifizierung bestätige die hohen Qualitätsstandards der Paketbranche und mache sie transparent, sagte dazu der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann. Verstöße gegen Rechtsnormen, insbesondere Arbeits-, Sozial- und Steuervorschriften würden nicht toleriert, betonte er. Denn KEP-Dienstleister müssen inzwischen nicht nur dafür aufkommen, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer ihren Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn vorenthalten, sondern auch zahlen, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt gezahlt werden.

Bereits vergangenes Jahr hatte sich der Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) anlässlich der neuen Nachunternehmerhaftung für Paketdienstleister eine Präqualifikation der Subunternehmen vorgeschlagen. Nun setzt auch der BIEK auf den Nachweis der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, um das Haftungsrisiko zu reduzieren. Die Präqualifikation sei freiwillig, könne jedoch von einzelnen Paketdienstleistern als Voraussetzung zum Abschluss und zur Ausführung eines Vertragsverhältnisses gefordert werden, so die ZertBau. Die Antragstellung ist ab sofort möglich, die Unterlagen gibt es online unter: https://www.zert-bau/kep

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