Wien. Die der illegalen Preisabsprache beschuldigten österreichischen Speditionsunternehmen könnten nach dem EU-Kartellrecht verurteilt werden. Das erklärte Juliane Kokott, die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die 40 Speditionsunternehmen der Spediteurs-Sammelladungs-Konferenz (SSK) haben jahrelang untereinander Preise abgesprochen und sind 2011 vom Oberlandesgericht Wien freigesprochen worden.
Weder die vorgelegten Gutachten ihrer Anwälte noch die österreichische Gerichtsentscheidung gehe ausdrücklich auf das EU-Kartellrecht ein, sondern beriefen sich nur auf nationales österreichisches Kartellrecht, begründet Kokott ihre Aussage. Die Firmen hätten am Anfang ihres nach damaligen Recht in Österreich genehmigten Bagatellkartells von der EU-Kommission eine Bestätigung einholen müssen, ob das SSK-Kartell dem EU-Recht entspreche, erklärt Kokott weiter.
Im Dezember 2011 hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich an den EuGH gewendet, um die Frage zu klären, ob sich die betroffenen Unternehmen auf anwaltliche Rechtsbeihilfe berufen und entschuldigen können, obwohl sie gegen EU-Kartellrecht verstoßen hatten. Für die österreichischen Wettbewerbshüter war von Anfang klar, dass das Verhalten der Spediteure EU-rechtswidrig war. Sie konnten ihre Rechtsansicht vor dem österreichischen Gericht aber nicht durchsetzen. Das Oberlandesgericht Wien hatte das Verfahren gegen die Spediteure im Februar 2011 eingestellt und ihnen zugestanden, dass sie gutgläubig gehandelt hätten, wogegen die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde Rekurs beim OGH einlegte. (mf)