Brüssel. Die Deutsche Bahn verstößt mit ihrer Holding-Struktur, in der Verkehrs- und Infrastrukturbetrieb unter einem Dach organisiert sind, nicht gegen geltendes EU-Recht. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die EU-Kommission hatte Deutschland vor dem EuGH verklagt, weil sie die Unabhängigkeit der beiden Betriebe als nicht gesichert ansah. Deutschland verstoße damit gegen eine Vorgabe aus dem so genannten ersten Eisenbahnpaket, das die Liberalisierung des Schienenverkehrs zum Ziel hat. Die Richter folgten dieser Einschätzung nicht. Sie sprachen auch Österreich von dem gleichen Vorwurf der Kommission frei.
Dagegen verurteilten sie Spanien und Ungarn dafür, dass der Infrastrukturmanager für die Vergabe von Trassen und Kostenerhebung in diesen Ländern bislang nicht unabhängig von staatlichen Stellen sei.
Bahnchef Grube begrüßt Rechtssicherheit
Sowohl Bahnchef Rüdiger Grube als auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zeigen sich erfreut über das EuGH-Urteil. „Ich begrüße sehr, dass mit dieser Entscheidung des Gerichtshofs endlich Rechtssicherheit für das Holding-Modell besteht. Die Entscheidung hat zudem Signalwirkung für das vierte Eisenbahnpaket“, so Grube in einer Presserklärung. Ramsauer lässt sich wie folgt zitieren: „Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Verfahrens stets darauf hingewiesen, dass die Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets erfüllt wurden. Die in den EU-Vorgaben enthaltene Gestaltungsfreiheit bei der Entflechtung von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern erlaubt ausdrücklich auch eine Holding-Struktur. Damit besteht endgültig Rechtssicherheit. Das ist eine wichtige Voraussetzung für weitere Regelungen, mit denen wir den Wettbewerb auf der Schiene voranbringen wollen.“
Siim Kallas unzufrieden mit Urteil
Merklich unzufrieden reagierte hingegen EU-Verkehrskommissar Siim Kallas: „Auch wenn wir die Auslegung des gültigen Gesetzes durch die Richter respektieren: Die Kommission bleibt davon überzeugt, dass eine noch effektivere Trennung zwischen Infrastrukturbetreiber und Bahnunternehmen unerlässlich dafür ist, um einen fairen Zugang aller Bahnunternehmen zum Schienennetz ohne Benachteiligung einiger Anbieter zu gewähren, was gleichbedeutend mit Wachstum des Bahnsektors ist“, so Kallas in einer schriftlichen Mitteilung. An dem Vorhaben, in dem vor kurzem veröffentlichten vierten Eisenbahnpaket auf eine noch stärkere Trennung zwischen Infrastrukturbetreiber und Bahnunternehmen zu bestehen, ändere das Urteil nichts. Das entsprechende Gesetzespaket muss in den kommenden Monaten vom Europaparlament und den EU-Mitgliedsstaaten im EU-Rat gebilligt werden. (kw)