Wien. Österreichs Schienenbahnen fordern die Verlagerung des Abfalltransports von der Straße auf die Schiene. Rückenwind gibt den 35 Unternehmen der aktuelle Entwurf zum Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Darin wird eine stufenweisen Verringerung der Transportdistanzen für verpflichtende Abfalltransporte ab 100 Kilometer vorgeschlagen sowie die Einrichtung einer „Plattform Abfalltransport“, die sämtliche Angebote der verfügbaren Transportmöglichkeiten auf der Schiene übersichtlich zusammenfasst.
Die Menge an auf der Straße transportierten Abfällen sei seit Jahren viel zu hoch, bei den schienenaffinen Abfallstoffen betrage sie aktuell rund 80 Prozent, beklagt der Obmann des Fachverbandes Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Thomas Scheiber. Die Bahnbranche fordere daher bereits seit langem ein Umdenken. „Jetzt scheint endlich eine Lösung in Griffweite. Wir werden daher als Fachverband, aber auch als einzelne Bahnunternehmen alles dafür tun, dass die Novelle in der vorgeschlagenen Form umgesetzt wird“, kündigte Scheiber an.
Das gesamte Abfallaufkommen in Österreich betrug im Jahr 2018 rund 66 Millionen Tonnen. Viele dieser Abfallarten würden sich allerdings aufgrund ihrer Eigenschaften besonders gut für den Transport auf der Bahn eignen, wie zum Beispiel Aushubmaterial, Bau- und Abbruchabfälle, Haushaltsabfälle sowie Asche und Schlacken. Hier gibt es laut Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) viel Potenzial für eine Transportverlagerung auf die Schiene und damit auch für eine sofortige Reduktion von CO2, Feinstaub und Straßenlärm in Österreich. „Genau für diese Transporte sind Güterwagen auf der Schiene prädestiniert. Daher unterstützt auch der VPI mit seinen 45 Mitgliedsunternehmen die Gesetzesnovelle ausdrücklich“, sagt Johannes Friess, Business Unit Manager bei GATX Rail Europe und Präsident des VPI – des Verbands der Privatgüterwagen-Interessenten Österreichs.
Bahnanschlüsse für Gewerbeparks gefordert
Der aktuelle Entwurf zur AWG-Novelle sieht eine stufenweise Verringerung der Distanzen für verpflichtende Abfalltransporte vor: Statt der bisher geltenden Grenze von 400 Kilometern sollen ab 2023 schon 300 Kilometer Transportdistanz zum Schienentransport verpflichten, ab 2024 dann 20 und ab 2025 schließlich 100 Kilometer. Auch die Herabsetzung der Mengengrenze von ursprünglich 50 Tonnen auf drei Tonnen wird als wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung des Transportsektors empfunden.
Als weiteres wichtiges Anliegen der Güterverkehrsbetreiber nennen die Branchenvertreter die Voraussetzung eines Bahnanschlusses für die Genehmigung von neuen Gewerbe- und Industrieparks. „Gleiches soll auch bei der Neuerrichtung von Einkaufszentren und der Erweiterung von bestehenden Gewerbe- und Industrieparks gelten, damit diese in Zukunft via Bahn weitestgehend CO2 neutral versorgt werden“, sagt Markus Schinko, Geschäftsführer LogServ und Präsident des VABU – des Verbands der Anschlussbahnen. (ms)