Wien. Ab 15. Januar 2021 gibt es aufgrund der Coronavirus-Mutation eine elektronische Registrierungspflicht vor der Einreise nach Österreich. Der Güterverkehr bleibt laut Auskunft des österreichischen Gesundheitsministeriums von den neuen Bestimmungen allerdings weiterhin ausgenommen. Eine Einreise im Rahmen des Güterverkehrs ist somit ohne Einschränkungen möglich, auch eine elektronische Registrierung vorab ist nicht notwendig, da die Einreise unter eine Ausnahme des Paragraf 8 der Covid-19-Einreiseverordnung fällt.
Gemäß der neuen Einreiseverordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums muss generell vorab online ein Einreiseformular, eine Pre-Travel-Clearance, ausgefüllt werden. Zusätzlich müssen sich alle Einreisenden unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Mit einem negativen Corona-Test kann nach frühestens fünf Tagen die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Ausnahmen dafür bestehen nur für Reisende aus einem knappen Dutzend Ländern.
Aufrechterhaltung des Güterverkehrs
Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind außerdem regelmäßige Pendler und Personen, die Österreich ohne anzuhalten im Transit passieren, sowie Personen „zur Aufrechterhaltung des Güterverkehrs“. Das bedeutet, dass sich für den Güterverkehr, ob es sich nun dabei um Lkw mit Ziel Österreich oder LKW im Transit handelt, derzeit nichts ändert. (ms/ag)