Paris. Durch die Veröffentlichung im Gesetzblatt „Journal Officiel“ steht der Start für eine in Frankreich erhobene Ökosteuer am 1. Januar kommenden Jahres nunmehr offiziell fest. Mit ihr sollen die Verlader dazu angehalten werden, für ihre Transporte alternative umweltfreundlichere Angebote wie Bahn und Schiff zu nutzen. Die damit eingenommenen Gelder will Paris für den Ausbau der alternativen Verkehrsträger verwenden.
Unternehmen erhalten Schreiben vom Minister
Noch in dieser Woche erhalten alle Halter von Nutzfahrzeugen, die unter die neue Steuer fallen, vom Transportminister Frédéric Cuvillier ein Schreiben mit der Aufforderung, die Fahrzeuge beim Systembetreiber Ecomouv’ oder dessen Partnern anzumelden. Mitte September hatte Cuvillier seine 27 Amtskollegen in der EU schriftlich über den Beginn der Ökosteuer in Kenntnis gesetzt und darum ersucht, diese Information an die LKW-Halter in ihren Ländern weiterzugeben.
Veröffentlichung im Gesetzblatt macht die Sache offiziell
Einer weiteren Verschiebung des Starttermins hat Paris durch die Veröffentlichung der gesetzlichen Grundlage im „Journal Officiel“ jetzt einen Riegel vorgeschoben. Ursprünglich sollte die Ökosteuer schon ab Ende Juli erhoben werden. Der Termin war jedoch auf Betreiben der Transportverbände und des Unternehmerverbandes Medef auf den 1. Oktober und danach noch einmal auf den jetzt vorgesehenen Jahresbeginn 2014 verschoben worden. Transportminister Frédéric Cuvillier und sein für den Haushalt des Landes zuständige Kollege Bernard Cazeneuve haben allen von der zukünftigen Steuer betroffenen Nutzfahrzeughaltern empfohlen, sich möglichst schnell anzumelden um genügend Zeit für den Einbau der Erfassungsgeräte zu haben.
Verlader lassen Rechtmäßigkeit prüfen
Trotz allem könnte sich das Inkrafttreten der Steuer ein weiteres Mal verzögern. Der Verladerverband Association des utilisateurs de transport de fret (AUTF) ist nämlich Mitte letzter Woche vor dem Staatsrat als dem obersten Verfassungsorgan des Landes vorstellig geworden und hat diesen gebeten, die Verfassungsmäßigkeit der vorgesehenen Regelung zu überprüfen, nach der die Straßengütertransporteure die zunächst von ihnen entrichtete Steuer in Form einer Pauschale an ihre Kunden weitergeben sollen. Dies sei das Resultat einer „engen und exklusiven Zusammenarbeit“ des Staates mit den Gewerbeverbänden der Transporteure, beklagt AUTF. (jb)