Seit dem 1. Juni 2019 gilt im Nordosten von Slowenien auf den Straßen G1-6 (Jelšane - Postojna) und G1-7 (Starod - Kozina) ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Darauf wies jetzt der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hin. Eine Neuregelung verbietet demnach den Transit von entsprechenden Fahrzeugen auf diesen Straßen durch das Land, insbesondere von Italien nach Kroatien (mit Ausnahme der Landesteile Istarska, Primorsko-Goranska and Ličko-Senjska), Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Bulgarien, Montenegro, Rumänien, und umgekehrt.
Ausgenommen sind laut dem DSLV die Lkw nur von dem Fahrverbot, wenn sie aus Italien kommen und das Ziel zwecks Abladung oder Rückkehr zum Unternehmenssitz liegt in den folgenden kroatischen Gebieten: Istra, Kvarner, Lika, G. Kotar. Dasselbe gelte umgekehrt, wenn aus diesen kroatischen Gebieten entsprechende Fahrzeuge nach Italien unterwegs sind. Die Einschränkung gilt demnach ebenso wenig bei Fahrten von Lkw über 7,5 Tonnen, die Waren in Slowenien geladen haben und nach Kroatien oder eines der anderen oben genannten Länder unterwegs sind.
Der Fernverkehr der betroffenen Fahrzeuge aus Italien kommend im Transit durch Slowenien in die genannten südost- und osteuropäischen Länder und umgekehrt wird nach DSLV-Angaben über die Autobahnen A1, A2 Kozina-Ljubljana-Obrežje, A4 und A5 umgeleitet. Diese Routen gelten als sichere Parallelstraßen mit besseren Verkehrsbedingungen, hieß es in einem Mitgliederrundschreiben. (ag)