Frankfurt. Noch in der Woche vor Weihnachten hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) seine Verbandsempfehlung "Vertragsbedingungen für den Güterverkehrs- und Logistikunternehmer – VBGL" beim Bundeskartellamt angemeldet. Nach einer Mitteilung des Verbandes wendet sich das Regelwerk an die deutschen Straßengüterverkehrsunternehmer und an die mittelständischen Kraftwagenspeditionen mit eigenem Fuhrpark. Es enthalte eine Regelung für das Frachtgeschäft einschließlich der Entsorgungsverkehre und der Lohnfuhrverträge, wie sie im Baustellenverkehr üblich sind. Für das Speditionsgeschäft, heißt es weiter, sehen die VBGL "eine durchgängige Haftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (etwa 11 Euro) je Kilogramm" vor. "Damit kann – im Gegensatz zu den ADSp – im Schadensfall kein Streit über die Frage entstehen, ob der Schaden auf dem Beförderungsmittel oder beim Umschlag entstanden ist." Bei der verfügten Lagerung bieten die VBGL eine Haftungssumme bei Güter- und Vermögensschäden von 25.000 Euro je Schadensfall. Die Verladerseite habe ihr Einverständnis signalisiert, teilt der BGL weiter mit. Die neuen VBGL stehen unter www.bgl-ev.de im Internet. (vr/jk)
Neue VBGL beim Bundeskartellamt
BGL: Verlader haben Einverständnis signalisiert