München. Um Unternehmen in der Corona-Krise zu schützen, ist ein schneller Zugang zu Liquidität entscheidend. Deshalb haben Bund und Länder seit März verschiedene Finanzhilfen auf den Weg gebracht. Aktuell gibt es unzählige Unterstützungsmaßnahmen und es ist schwierig, den Überblick zu behalten. Ob Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften: Die VerkehrsRundschau informiert Abonnenten auf dem Profiportal VR plus in einer aktualisierten Tabelle über die derzeitigen Angebote für Unternehmen in Corona-Not, ihre Konditionen, die Antragstellung und zuständige Ansprechpartner.
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In den vergangenen Wochen sind einige Finanzhilfen hinzugekommen oder erweitert worden. Etwa der KfW-Schnellkredit mit kompletter Staatshaftung bis zu einer Höhe von 800.000 Euro, der nun Unternehmen mit 11 bis zu 249 Beschäftigten zur Verfügung steht, die seit 2019 am Markt sind. Andere Programme laufen bald aus. Zum Beispiel die Soforthilfe des Bundes, die von den Ländern abgewickelt und oft mit eigenen Mitteln aufgestockt werden. Stand heute endet am 31. Mai 2020 vielerorts die Antragsfrist für die Einmalzahlungen, die Betriebe drei Monate lang zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen erhalten können und nicht zurückzahlen müssen. (ag)
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