Bonn. Neuer Streit um die Mehrwertsteuerpflicht der Deutschen Post: Die Bundesnetzagentur drängt darauf, dass die Post ihren Geschäftskunden für weitere umsatzstarke Produkte Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde zählen adressierte Massensendungen (Infobrief), Streifbandzeitungen und behördliche Postzustellaufträge (PZA) nicht zu den Universaldiensten. Daher seien sie von der Mehrwertsteuer nicht befreit, sagte ein Sprecher der Netzagentur am Freitag. Er bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag), die sich auf ein Schreiben der Behörde beruft.
Eine Steuerbefreiung für diese Leistungen komme jedenfalls aus postrechtlicher Sicht nicht infrage, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Die Post ist da ganz anderer Auffassung. Bei den betreffenden Produkten handele es sich um klassische Universaldienstleistungen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Daher werde dafür auch weiterhin keine Mehrwertsteuer berechnet.
Bis Ende Juni waren die Privatkundendienstleistungen der Deutschen Post von der Mehrwertsteuer befreit. Zum 1. Juli war die Zahl der mehrwertsteuerfreien Dienstleistungsprodukte eingeschränkt worden. Um seinen Kunden die Steuerbelastung zu ersparen und so seine Marktanteile zu verteidigen, hat der Konzern die Preise für zahlreiche Geschäftskundenprodukte bereits stark gesenkt. Dadurch entgeht der Post beim Jahresgewinn nach eigenen Angaben ein dreistelliger Millionenbetrag. (dpa)