Luxemburg. Die vor Jahren für den Expressdienst DHL geplanten millionenschweren Ausbildungsbeihilfen für den Betrieb des Flughafens Leipzig/Halle sind nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtswidrig. Das EU-Gericht bestätigte am Donnerstag in Luxemburg eine Entscheidung der EU-Kommission von 2008, wonach die damals vorgesehenen Beihilfen von knapp 6,2 Millionen Euro unzulässig waren.
Die Richter wiesen die Klage des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaats Sachsen ab (Rechtssache T-396/08). Beide planten, die Ausbildung von 485 Mitarbeitern zu bezuschussen. "Das nicht genehmigte Geld wurde nie ausgezahlt", sagte ein DHL-Sprecher. Die Post-Tochter DHL betreibt ihr zentrales europäisches Fracht-Drehkreuz in Leipzig.
Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) bedauerte das Urteil. Gerade Bildung und Ausbildung seien ein hohes Gut, sagte er dem Rundfunksender MDR Info. "Wir hätten DHL da auch gerne stärker unterstützt, weil das Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor für den Flughafen Leipzig/Halle ist." Die Urteilsbegründung werde nun geprüft und danach entschieden, ob Sachsen Rechtsmittel einlege. "Wir werden auch prüfen, ob wir die Bildung und Ausbildung bei DHL in anderer Art und Weise unterstützen können", betonte Morlok.
Nach Ansicht des EU-Gerichts hätten die staatlichen Hilfen für das Logistikzentrum den Wettbewerb verzerrt. Das Geld hätte nicht zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen geschaffen, sondern die normalen Betriebskosten des Unternehmens gedeckt. Deshalb sei die Garantie nicht nötig gewesen, damit der Frachtdienst DHL sich an diesem Standort ansiedelte. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Kommission alle Effekte der staatlichen Hilfe geprüft und ihre Entscheidung hinreichend begründet hat.
2008 hatte die EU-Kommission staatliche Garantien in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro für DHL gekippt. Öffentliche Investitionen in Höhe von 350 Millionen Euro für die neue Start- und Landebahn Süd des Flughafens hatten die Wettbewerbshüter hingegen als zulässige staatliche Beihilfe eingestuft. (dpa)