Detmold. Nach dem spektakulären Korruptionsprozess gegen zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Detmold bahnt sich nun ein Streit mit der Transportbranche an. Die Transportunternehmer wehren sich gegen die Forderung der Bezirksregierung, die Gebühren für Schwerlasttransporte ein zweites Mal zu zahlen. Er beurteile die Erfolgsaussichten der Kommune skeptisch, sagte der Sprecher des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV), Ingo Hodea, am Donnerstag der „Seutschen Presseagentur".
Im Mai hatte das Landgericht Detmold die beiden Männer wegen Veruntreuung und Betrugs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten über drei Jahre hinweg Gebühren für Schwerlasttransporte in Höhe von insgesamt 1,3 Millionen Euro veruntreut. Sie ließen sich Gelder von den Speditionen auf ihre eigenen Konten überweisen und versicherten, sie würden sie an die Behörde weiterleiten. Das geschah aber nicht. Jetzt fordert die Bezirksregierung die Gebühren ein zweites Mal von den Unternehmen ein.
Dieses Vorgehen findet Hodea zweifelhaft. „Konnten die Speditionen dies ahnen? Schließlich hatte einer der beiden Betrüger von seinem Dienstherrn die Erlaubnis, Speditionsbetriebe im Nebenjob zu beraten." Die Speditionen hätten in gutem Glauben gehandelt.
„Vor diesem Hintergrund wird es für die Bezirksregierung nicht so einfach werden, das unterschlagene Geld bei den Spediteuren einzuklagen", sagte Hodea. „Vor allem wenn man bedenkt, dass die Genehmigungsbehörde möglicherweise grob fahrlässig gehandelt hat." Einer der Beamten habe nämlich schon einmal unter Korruptionsverdacht gestanden. Dennoch genehmigte die Behörde den Nebenjob. „Ebenso wenig ist der Behörde aufgefallen, dass die Zahl der Genehmigungen zwar um 80 Prozent zunahm, die daraus resultierenden Gebühreneinnahmen hingegen um fast ein Drittel sanken."
Die Bezirksregierung hat in diesen Tagen 2750 Bescheide mit Forderungen über 740.000 Euro an die Speditionen verschickt. 121.000 Euro wurden bei den Verurteilten noch sichergestellt. Forderungen über 440.000 Euro sind verjährt.
Trotz der Kritik hält die Bezirksregierung an ihrem Vorgehen fest. Eine Gebührenschuld erlösche nur, wenn sie an den berechtigten Gläubiger überwiesen worden ist, sagte Sprecherin Anja Hegener. „Die Speditionen haben jedoch die Dienste eines der Straftäter in Anspruch genommen, um die Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Damit bestand ein privates Vertragsverhältnis zwischen Speditionen und Straftäter." Zudem sei es dem Straftäter nicht erlaubt gewesen, in seiner Nebentätigkeit die Firmen zu beraten, geschweige denn für sie die Anträge für die Genehmigungen zu stellen. „Diese Tätigkeit war illegal." (dpa)