Die Fahrerkarte muss unbedingt entnommen werden
- Bei Fahrzeugwechsel
Die Fahrerkarte muss am Ende des Arbeitstages nicht unbedingt entnommen werden. Es gibt folgende Unterschiede:
- Bei mehrtägigen Fahrten kann die Karte am Ende eines Arbeitstages stecken gelassen werden. Dies ist allerdings wegen der Diebstahlgefahr nicht ratsam.
- Falls der Fahrer die Karte am Ende des Tages stecken lassen will:
- Wenn er sein Fahrzeug endgültig verlässt, um seine Ruhezeit zu verbringen, sollte er unbedingt manuell auf „Ruhe“ schalten. Vergisst er dies, wird die Zeit bis zur Wiederaufnahme der Fahrt als „Sonstige Arbeiten“ gespeichert. Eine Korrekturmöglichkeit gibt es in diesem Fall nicht, weil die Karte noch steckte und daher ein manueller Nachtrag von Aktivitäten wie „Ruhe“ nicht möglich ist.
- Falls er die Karte entnimmt:
- Er muss „auschecken“, sich also vom Kontrollgerät abmelden. (Einstellen von Ort, evtl. Region). Vor der Entnahme muss er die richtige Zeitgruppe einstellen – nach Feierabend normalerweise „Ruhe“. Falls er daran nicht denkt, kann er bei Wiederaufnahme der Fahrt bzw. beim erneuten Stecken der Fahrerkarte die Ruhezeit manuell nachtragen.
- Dies gilt auch entsprechend für den „Raststättenfall“. Die Kartenentnahme ist eindeutig zu bevorzugen auch wenn das Prozedere des Aus – und Wieder-Eincheckens dann häufiger anfällt (so auch C. Rang, das digitale Kontrollgerät, Bestell-Nr. 23003, Verlag Heinrich Vogel)
Das BAG schreibt dazu auf seiner homepage:
„Wer ist für die Fahrerkarte verantwortlich?
Die Fahrerkarte wurde auf Sie ausgestellt und Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich. Die Fahrerkarte darf nie irgendwo liegengelassen und unter keinen Umständen jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen Missbrauch dar“.
- Die Empfehlung für die Fahrer lautet daher: Beim Raststättenbesuch: die Karte aus dem Gerät entnehmen, bei sich tragen!
Andreas Neesen