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Mont-Blanc-Tunnel: Höhere Gebühren ab 2020

20.12.2019 15:09 Uhr
Der Tunnel am Mont Blanc
Die Gebühren für den Mont-Blanc-Tunnel steigen ab Januar (Symbolfoto)
© Foto: Godong/picture-alliance

Die Gebühren beim Mont-Blanc-Tunnel werden ab Januar 2020 erhöht und steigen dann um durchschnittlich 1,5 bis 1,6 Prozent.

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Berlin. Laut einer Mitteilung des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) ändern sich ab dem nächsten Jahr die Tunnelgebühren für die Durchfahrt des Mont Blanc-Tunnels zwischen Frankreich und Italien. Zum 1. Januar 2020 werden die Mautgebühren für die Durchquerung des Mont Blanc-Tunnels laut DSLV um durchschnittlich 1,5 bis 1,6 Prozent angehoben. Die Gebührensätze lauten dann wie folgt.

Die Gebühren für die Benutzung des Mont Blanc-Tunnels (inklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer in Frankreich bzw. 22 Prozent Mehrwertsteuer in Italien) betragen für Fahrzeuge mit zwei Achsen und einer Fahrzeughöhe höher als 3,00 Meter (oder mehr als 3,5 t zGG) bei einer einfachen Fahrt (Euro IV-VI) 168,20 Euro (171,00 Euro), Hin- und Rückfahrt kosten 261,80 Euro (266,10 Euro/ in Klammern stehen jeweils die aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Sätze abweichenden Gebührensätze in Italien).

Fahrzeuge mit drei und mehr Achsen und einer Fahrzeughöhe höher als 3,00 Meter (oder mehr als 3,5 t zGG) bei einer einfachen Fahrt (Euro IV-VI) zahlen bei der einfachen Fahrt 338,00 Euro (343,60 Euro. Die Hin- und Rückfahrt kostet 530,90 Euro (539,70 Euro).

Isothermfahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,55 Meter und weniger als 2,60 Meter und einer Höhe niedriger als 4,05 Meter müssen 353,00 Euro (von Frankreich nach Italien), beziehungsweise 358,60 Euro (von Italien nach Frankreich) bezahlen.

Für Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 4,05 Metern und einer Breite weniger als 2,55 Meter (bzw. > 2,60 Meter bei Isothermfahrzeugen) oder einer Länge von weniger als 18,75 Metern werden 931,40 Euro(von Frankreich nach Italien), beziehungsweise 946,80 Euro (von Italien nach Frankreich) fällig.

Fahrzeugen der Euro III-Klassen und schlechter ist die Durchfahrt des Tunnels seit dem 1. Januar 2019 verboten. (tb)

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