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Ministerium: Bahn-Privatisierungsgesetz jetzt verfassungsgemäß

22.06.2007 16:16 Uhr

Für die geplante Teilprivatisierung der Deutschen Bahn ist nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums ein großes Hindernis aus dem Weg geräumt. An der Verfassungsmäßigkeit des Privatisierungsgesetzes gebe es keine Zweifel mehr.

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Berlin. Das Justizministerium habe attestiert, dass der jüngste Entwurf „ohne Wenn und Aber und in vollem Umfang verfassungsgemäß ist“, hieß es am Freitag aus Kreisen des Verkehrsressorts. Damit bestätigte das Haus von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) Informationen aus den Koalitionsfraktionen. Die Ressortabstimmung und der Austausch mit den Experten von SPD und Union sei gut. Es gebe zwar „noch ein paar Brocken wegzuräumen, aber wir sind auf sehr gutem Weg“. Vier Bundesministerien – Justiz, Inneres, Verbraucherschutz und Wirtschaft – hatten einen von Tiefensee vorgelegten ersten Entwurf zur Teilprivatisierung der Bahn verfassungsrechtlich angezweifelt. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen soll die Ressortabstimmung bis zum 24. Juli 2007 abgeschlossen sein. Die Bahn strebt einen Börsengang bis Mitte 2008 an. Mit dem frischen Kapital will sie ihr internationales Geschäft weiter ausbauen. Streitpunkt ist vor allem die staatliche Verantwortung für und der Einfluss auf das Schienennetz. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 87e vor, dass der Bund auch bei einer Bahn-Privatisierung Mehrheitseigentümer des Netzes bleiben muss. Außerdem wird er darin verpflichtet, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes die Interessen des Gemeinwohls zu wahren. Zu seiner Instandhaltung soll der Bund laut Entwurf des Privatisierungsgesetzes jährlich 2,5 Milliarden Euro an die Bahn überweisen. Noch nicht geklärt ist etwa die Frage, wie lange die Bahn das 34.000 Kilometer lange Gleisnetz zur Bewirtschaftung übertragen bekommen soll. Während das Verkehrsministerium dies zunächst für 15 Jahre festlegen will, plädiert das Wirtschaftsministerium demnach für zehn Jahre. Das Finanzministerium sieht 15 Jahre als Minimum.

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