Bülach/Schweiz. Im Swissair-Prozess hat das Bezirksgericht Bülach mit der mündlichen Urteilseröffnung begonnen. Dabei sind alle Angeklagte freigesprochen worden und erhalten teilweise hohe Entschädigungen. Einzig der ehemalige Vorstandsvorsitzende und Verwaltungsratspräsident Philippe Bruggisser wurde zwar freigesprochen, muss sich jedoch an den Gerichtskosten beteiligen. Der letzte Swissair-Chef Mario Corti beispielsweise erhält eine Prozessentschädigung von knapp einer halben Million Schweizer Franken (303.000 Euro). Angeklagt waren insgesamt 19 Personen, darunter der gesamte damalige Verwaltungsrat und die letzten SAirGroup-Konzernchefs und -Präsidenten Mario Corti und Eric Honegger sowie Philippe Bruggisser. Auch die letzten Finanzchefs, Georges Schorderet und Jacqualyn Fouse, standen an der Hauptverhandlung zwischen dem 16. Januar und dem 9. März in der Bülacher Stadthalle vor Gericht und wurden nun freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrer Anklage in keinem einzigen Punkt durchgedrungen. Auf vereinzelte Anklagepunkte ging das Gericht gar nicht ein. Dieses sprach den Angeklagten insgesamt rund drei Millionen Franken (1,82 Mio. Euro) Prozessentschädigung zu. Die schärfste Strafe hätte die Staatsanwaltschaft Corti auferlegt: Sie hatte eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten gefordert, 6 Monate davon hätte Corti unbedingt absitzen müssen. Dazu forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 3000 Franken - total also 1,080 Millionen Franken, sowie eine Busse von 10 000 Franken. Ob das Verfahren mit dem Urteilsspruch des Bülacher Bezirksgerichts zu Ende ist, bleibt offen. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, das Urteil an die zweite Instanz weiterzuziehen. Ohne ein Urteil der zweiten Instanz verjähren die ersten Delikte bereits Mitte 2008. (hrk)
Millionenentschädigung für ehemalige Swissair-Chefs
Bezirksgericht spricht 19 Angeklagte von allen Vorwürfen frei und spricht Swissair-Managern hohe Entschädigungen zu