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Mehrwertsteuer-Privileg der Deutschen Post gekippt

24.09.2008 16:40 Uhr
Deutsche Post 130
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Dienstleistungen der Deutschen Post soll im Geschäftskunden-Bereich fallen
© Foto: ddp

Die Mehrwertsteuer-Befreiung der Deutschen Post bei Geschäftskunden läuft Ende 2009 aus/ Gesetzentwurf beschlossen

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Bonn/Berlin. Die Mehrwertsteuer-Befreiung der Deutschen Post bei Geschäftskunden läuft Ende 2009 aus. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf. Privatkunden können beim Marktführer weiterhin Briefe und Pakete ohne Mehrwertsteuer verschicken. Geschäftskunden sollen aber vom 1. Januar 2010 an - wie bei der Konkurrenz - den vollen Steuersatz von 19 Prozent zahlen. Auch in Zukunft sollen nach dem Kabinettsbeschluss bei der Deutschen Post die Beförderung von Briefsendungen bis 2000 Gramm, von Paketen bis zehn Kilogramm und von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils bis zu zwei Kilogramm sowie Einschreib- und Wertsendungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben. Auf Express-Zustellungen und Nachnahmesendungen sowie auf Sendungen von Großkunden wird hingegen Mehrwertsteuer erhoben. Für die Post seien die finanziellen Auswirkungen derzeit noch nicht zu beziffern, sagte ein Post-Sprecher in Bonn. Nach Branchenschätzungen entspricht die bisher völlige Steuerbefreiung der Post einer Summe von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Im Ergebnis werde auch weiterhin eine „flächendeckende und erschwingliche Grundversorgung“ der Bürger mit Postdienstleistungen sichergestellt, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Die Bundesregierung trage mit dem Beschluss auch der zunehmenden Liberalisierung auf dem Postmarkt Rechnung und erfülle gleichzeitig eine Forderung der EU-Kommission, die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen zu ändern, erläuterte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Die Neuregelung erfolgt im Zuge des Anfang 2008 ausgelaufenen Briefmonopols der Deutschen Post. Bisher waren alle Sendungen bei dem früheren Staatsunternehmen von der Mehrwertsteuer befreit. Die weitere begrenzte Befreiung für Kleinkunden ist daran geknüpft, dass die Post weiterhin bestimmten Verpflichtungen zu einem flächendeckenden Grundangebot (Universaldienstverpflichtung) nachkommt. Wenn andere Anbieter vergleichbare Leistungen anbieten, gibt es für sie ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Steuerbefreiung. Die Konkurrenten der Deutschen Post hatten gefordert, das Mehrwertsteuer-Privileg wegen Wettbewerbsverzerrung abzuschaffen. Sie begrüßten grundsätzlich den Schritt zur Begrenzung der Steuerbefreiung. Allerdings sei ein Hinauszögern bis 2010 nicht akzeptabel, da der Wettbewerbsvorteil der Post damit trotz erfolgter Marktöffnung verlängert werde. Die EU-Kommission dringt auf Gleichbehandlung der Wettbewerber auf den meist von früheren Staatsunternehmen beherrschten Postmärkten. Dazu wird vom Europäischen Gerichtshof noch in diesem Jahr ein Grundsatzurteil erwartet. Seit 2007 läuft gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzulässiger staatlicher Beihilfen. (dpa/pi)

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