Mehr als ein Archiv
Der Unternehmer ist verpflichtet, Tachodaten zu archivieren und auszuwerten, Spezialsoftware hilft dabei. Worauf es bei der Auswahl von Tachosoftware ankommt und welche Mehrwerte Tachodaten bieten.
Fuhrparkunternehmen sind gesetzlich zur Archivierung und Kontrolle der Daten aus dem digitalen Tachografen und von der Fahrerkarte verpflichtet. Spätestens nach 28 Tagen müssen die Daten von der Fahrerkarte und alle 90 Tage auch Massenspeicherdaten des digitalen Fahrtenschreibers abgerufen und archiviert werden. Ob man sie manuell auf einen USB -Stick oder Dongle zieht und dann ins Büro trägt oder sie bequem per Remote-Download - etwa über ein Telematiksystem - den Weg auf den PC finden: Mit der simplen Archivierung der Tacho- und Fahrerkartendaten ist es für den Unternehmer oder Fuhrparkleiter aber nicht getan. Zu den Pflichten gehört schließlich auch, die Tachodaten auszuwerten. Ein arbeitsintensives Unterfangen, wie etwa eine Studie des Telematikanbieters Webfleet Solutions aus dem Jahr 2018 suggeriert: Demnach wenden 32 Prozent aller europäischen Transportunternehmen monatlich 16 bis…