Berlin. Flughafenchef Hartmut Mehdorn geht gegen das Urteil zum Schallschutz am künftigen Hauptstadtflughafen vor. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte Ende April in einem Urteil erhebliche Nachbesserungen beim Schallschutz für die Anwohner gefordert. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen reichte die Flughafengesellschaft nun am Mittwoch Beschwerde beim OVG ein, wie ein Sprecher mitteilte.
Mehdorn erklärte zur Begründung der sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde: „(...) Leider führt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dazu, dass ein überwiegender Teil der Häuser nicht geschützt werden kann, da die Kosten dann so hoch liegen würden, dass die Entschädigungsregel aus dem Planfeststellungsbeschluss greift. Hier ist meine Meinung klar: Es ist nicht zielführend, wenn die Leute sich keinen vernünftigen Schallschutz einbauen lassen.“
Mehdorn hatte schon vor Wochen durchblicken lassen, dass er nichts von dem Urteil halte, weil daraus für 80 bis 90 Prozent der Anwohner ein Anspruch auf eine Entschädigung erwachse. Sie beträgt 30 Prozent des Verkehrswerts ihrer Häuser und muss nicht zwingend für Schallschutzfenster, Lüfter und Dämmung ausgegeben werden.
Der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier (SPD), kritisierte Mehdorns Vorgehen: „Wie nicht anders zu erwarten war, setzt die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft mit mehrheitlicher Rückendeckung ihrer Gesellschafter auf die weitere Verschleppung der Umsetzung des Schallschutzprogramms.“ Der Eintritt der Rechtskraft des Urteils solle zumindest um einige Monate hinausgezögert werden, um „der am Rande der Insolvenz navigierenden“ Flughafengesellschaft Zeit zu verschaffen, kritisierte Bürgermeister Baier. Den Hauptstadtflughafen am dicht umsiedelten Standort Schönefeld nannte er zudem eine „fatale politische Fehlentscheidung“. (dpa)