Frankfurt. Die Maschinenbauindustrie hat in einer Erklärung die Bedeutung eines Freihandelsabkommens mit den USA betont. „Es wäre ein Drama für die deutsche Wirtschaft, wenn das TTIP-Abkommen nicht abgeschlossen würde. Die Einführung einer transatlantischen Freihandelszone würde die bestehenden Handelshemmnisse dauerhaft abbauen und die unterschiedlichen Richtlinien und Vorschriften harmonisieren“ erklärte VDMA-Präsident Reinhold Festge am Mittwoch. Das Abkommen werde einen großen Beitrag zum Wachstum der Unternehmen leisten und Produkte in neuen Märkten etablieren. „Dadurch können Arbeitsplätze diesseits und jenseits des Atlantiks gesichert und ausgebaut werden“, so der VDMA-Präsident. Die Branche trifft sich Ende Oktober zum Deutschen Maschinenbaugipfel in Berlin. Das Freihandelsabkommen mit den USA wird dort eines der beherrschenden Themen sein.
TTIP als kostenloses Konjunkturpaket
Von einem solchen Abkommen würde nach Ansicht des VDMA vor allem Deutschland als Exportland profitieren. „Der relative Wohlstand in der Bundesrepublik ist keine Selbstverständlichkeit. TTIP ist ein kostenloses Konjunkturpaket. Auf diesen Impuls kann Deutschland nicht verzichten“, sagte Festge. Durch unterschiedliche Standards und Regularien diesseits und jenseits des Atlantiks fallen beim Export einer Maschine aus Deutschland in die USA laut VDMA Mehrkosten von fünf bis 20 Prozent an. Die USA sind der zweitwichtigste Exportmarkt für Deutschlands Maschinenbauer mit einem Exportvolumen von 14,1 Milliarden Euro (2013).
Verhandlungsmandat veröffentlicht
Nicht zuletzt aufgrund der wachsender Kritik an den intransparenten Verhandlungen zwischen EU-Kommission und den USA, wurde das Verhandlungsmandat der Kommission vergangene Woche veröffentlicht. Ein Knackpunkt der Verhandlungen ist die Frage nach dem Investitionsschutz für Unternehmen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass keine spezifischen Vorschriften zum Investitionsschutz erforderlich sind und verweist auf den Rechtsschutz vor nationalen Gerichten.
Streitpunkt Investitionsschutz
Besonders umstritten ist die Schaffung eines in Investitionsabkommen üblichen Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens. Dieses würde einem Investor erlauben, im Streitfall neben nationalen Gerichten auch ein internationales Schiedsgericht einzuschalten. Kontrovers diskutiert wird darüber hin-aus der Anspruch auf Kompensation bei schleichender oder „indirekter“ Enteignung, etwa wenn eine Gesetzesänderung den Wert einer Investition bzw. eines Investors mindert. Die könnte der Fall sein, wenn ein Staat Regelungen zum Verbraucherschutz erlässt, die zulasten eines ausländischen Investors gehen.
BDI will wasserdichte Regelung zum Investitionsschutz
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte, „dass TTIP die Themen Marktzugang und Schutz von Investitionen ebenso umfasst wie Strukturen für die zukünftige Zusammenarbeit bei Regulierungen und Standards.“ Jetzt komme es darauf an, die politisch strittigen Themen wie Investitionsschutz und öffentliche Auftragsvergabe anzugehen, erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber. (diwi)
Eine kommentierte Fassung des Verhandlungsmandats hat das Bundeswirtschaftsministerium online gestellt.