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Luftfracht: DSLV kritisiert Gesetzesnovelle

10.11.2016 10:28 Uhr
Luftfracht: DSLV kritisiert Gesetzesnovelle
Luftfracht: Der DSLV kritisiert die geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes
© Foto: Picture Alliance/Wolfgang Minich

Der DSLV bezeichnet die Reform des Luftsicherheitsgesetzes als praxisfern und plädiert für den Erhalt der beschäftigungsbezogenen Überprüfung.

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Berlin. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat auf seiner diesjährigen Luftfrachttagung am 8. November 2016 in Frankfurt am Main die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) kritisiert. Insbesondere die vorgesehene Streichung der beschäftigungsbezogenen Überprüfung (bÜ) sowie die geplante Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) seien nachteilig, betonte der DSLV.

Der Vorsitzende des DSLV-Fachausschusses Luftfrachtspedition, Henning Dieter (DHL Global Forwarding), verwies darauf, dass rund 98 Prozent aller per Luftfracht beförderten Exporte von Spediteuren abgefertigt würden. Bei Auftragsspitzen müsse die Logistik in der Lage sein, kurzfristig reagieren zu können. „Die beschäftigungsbezogene Überprüfung hat sich in der Praxis sehr bewährt, um kurzfristig sicherheitsüberprüftes Personal einzusetzen“, sagte Dieter. Er betonte: „Wenn diese wegfällt, wäre ein flexibler Personaleinsatz nicht mehr möglich und es würde immer wieder zu Engpässen in der Luftfrachtabfertigung kommen.“

Appell an Gesetzgeber: keine zusätzlichen Einschränkungen

Der DSLV appelliert deshalb an die Bundesregierung, bei der Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes an EU-Recht keine zusätzlichen Einschränkungen vorzunehmen. Sollte die beschäftigungsbezogene Überprüfung trotzdem wegfallen und durch eine deutlich aufwändigere Zuverlässigkeitsüberprüfung ersetzt werden, müsse zumindest eine praktikable Übergangsregelung gefunden werden.

Auch bei der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestags hätten die Sachverständigen eine entsprechende Vorgehensweise befürwortet. „Schon heute liegen die Wartezeiten für die Bescheidung eines Antrags bei den zuständigen Luftfahrtbehörden bei sechs Wochen und mehr. Da das Luftfahrtbundesamt nun auch die Luftfrachttransporteure behördlich zulassen will, droht eine Antragsflut. Leidtragend wären neben der Logistik vor allem Unternehmen der verladenden Wirtschaft“, sagte Dieter weiter. (tb)

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