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London fordert eine längere Übergangsfrist

18.06.2021 09:03 Uhr
Großbritannien, Flagge, Union Jack, London
Großbritannien fordert eine Verlängerung der Übergangsfrist
© Foto: Alberto Pezzali/NurPhoto/picture-alliance

Großbritannien hat eine Übergangsfrist für den Export von Fleisch- und Wurstwaren nach Nordirland gefordert, die EU-Kommission pocht auf die Umsetzung des Nordirland-Protokolls.

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Brüssel/London. Im Konflikt über die Brexit-Regeln für Nordirland hat London eine längere Übergangsfrist für den ungehinderten Export von Fleisch- und Wurstwaren in die Provinz beantragt. Die Frist, die eigentlich am 30. Juni ausläuft, soll nach dem Willen der Briten bis Ende September verlängert werden, wie die Regierung in London am Donnerstagabend, 17. Juni, mitteilte.

Der Antrag werde geprüft, teilte die EU-Kommission mit. Man habe bereits Offenheit für Lösungen signalisiert, dafür müsse Großbritannien aber das sogenannte Nordirland-Protokoll vollständig umsetzen, forderte die Brüsseler Behörde. Hintergrund ist die Regelung, dass Nordirland auch nach dem Brexit de facto in Zollunion und Binnenmarkt der EU bleibt. Damit sollen Warenkontrollen zwischen dem britischen Landesteil und dem EU-Mitglied Republik Irland verhindert werden, um Spannungen in der ehemaligen Unruheprovinz zu verhindern. Doch kontrolliert werden muss nun stattdessen zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs. Das führt zu Schwierigkeiten im innerbritischen Handel, für die sich London und Brüssel gegenseitig verantwortlich machen.

Die britische Regierung droht damit, wie schon zuvor in anderen Bereichen, die Übergangsfrist einseitig zu verlängern. Entsprechend deutlich war die Ansage aus London. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür, den Verkauf von Fleisch- und Wurstwaren in Nordirland zu verhindern – jedes Verbot würde dem Ziel des Protokolls und den Interessen der Menschen in Nordirland zuwiderlaufen“, sagte eine britische Regierungssprecherin. Die EU hat in dem Streit bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und erwägt auch Strafzölle.

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