Straßburg. Das EU-Parlament hat in einer endgültigen Abstimmung grünes Licht für die im Juni 2021 mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Reform der Straßenbenutzungsgebühren gegeben. Es handelt sich um die Aktualisierung der Vorschriften für die Gebühren, die die EU-Mitgliedsstaaten für die Benutzung von Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) von Lastkraftwagen, aber auch von Bussen, Lieferwagen und Personenkraftwagen erheben können. Die EU-Mitgliedstaaten werden dadurch nicht gezwungen, für die Benutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die EU-Vorschriften einhalten.
Mautgebühren statt Vignetten
Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt, um den Übergang zur vollen Anwendung des Verursacherprinzips („der Verursacher zahlt“) und des Nutzerprinzips („der Nutzer zahlt“) zu vollziehen.
Die Abgeordneten haben sichergestellt, dass das System der „Vignetten“, die für einen bestimmten Zeitraum gekauft werden, im gesamten transeuropäischen Verkehrskernnetz ab 2030 für schwere Nutzfahrzeuge abgeschafft und durch Mautgebühren (entfernungsabhängige Gebühren) ersetzt wird. Es sind jedoch Ausnahmeregeln in begründeten Fällen möglich.
Umweltfreundlichere Gebühren
Um die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern, müssen die EU-Länder ab 2026 unterschiedliche Gebührensätze für Lkw und Busse auf der Grundlage von CO2-Emissionen und für Lieferwagen und Kleinbusse nach der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs festlegen. Außerdem müssen sie die Gebühren für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge erheblich senken.
Mehr Transparenz
Die Abgeordneten stellten sicher, dass die Mitgliedstaaten drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften einen Bericht über die in ihrem Hoheitsgebiet erhobenen Maut- und Benutzungsgebühren veröffentlichen. einschließlich Informationen darüber, wie sie diese Einnahmen verwenden. Die Abgeordneten fordern, dass die Einnahmen aus diesen Gebühren zu nachhaltigem Verkehr, Infrastruktur und Mobilität beitragen.
Die Vorschriften werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten. (ste)