Ein Gericht im belgischen Namur hat die südbelgische Region Wallonie wegen zu strenger Strafen beim Verdacht auf Lkw-Mautbetrug verurteilt. Die Maßnahmen der Kontrolleure der zuständigen Steuerbehörde seien unverhältnismäßig, berichtet das belgische Fachmagazin „Transportmedia“ über das Urteil. Es sei bereits das dritte Mal, dass die wallonische Region wegen dieser Vorwürfe verurteilt wurde.
Geklagt hatte der belgische Unternehmerverband für Straßengütertransport UPTR. Laut UPTR käme es regelmäßig vor, dass bereits beim Verdacht auf Betrug bei der Lkw-Maut die Fahrzeuge von den Kontrolleuren an der Weiterfahrt gehindert würden. Um weiterfahren zu dürfen, müssten die Fahrer direkt und vor Ort die ihnen auferlegte Strafzahlung begleichen. „In diesem Moment ist ein Betrug aber noch nicht nachgewiesen und kann angefochten werden“, begründete UPTR seine Klage.
Als Grundlage führt der Verband Passagen aus dem politischen Erlass an, mit dem die Lkw-Maut 2015 in der Wallonie eingeführt wurde. Darin wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, bei einem ersten Verdacht auf Mautbetrug eine Strafe in Höhe von bis zu 250 Euro zu verhängen. Ausdrücklich wird jedoch hingewiesen, dass die Kontrolleure die sofortige Zahlung der Strafe und die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nicht verlangen dürfen. Strafen beim Vergehen gegen die Mautvorschriften müssten immer von einem Strafrichter beurteilt werden.
„Die Verwaltung der Wallonie wird – für sie schmerzlich – mit großer Nachdrücklichkeit an die demokratischen Spielregeln erinnert“, kommentiert UPTR-Geschäftsführer Michaël Reul das Gerichtsurteil. Man müsse sich mittlerweile aber auch die Frage stellen, wie oft die Regionalabgeordneten der Wallonie noch auf das rechtswidrige Verhalten ihrer Kontrollbehörden hingewiesen werden müssten, bevor sich ein Untersuchungsausschuss im Parlament mit der Angelegenheit beschäftigen wird.
Frank Krieger