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Licht und Schatten

24.09.2020 11:17 Uhr
VRP Artikel 39 Jahressteuergesetz
Sorgt nicht in allen Bereichen für Entlastung: der Kabinettsentwurf des Jahressteuergesetzes 2020
© Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com

Der Kabinettsentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 liegt vor. Welche der Neuerungen kleineren Unternehmen helfen, welche Anpassungen fehlen und welche Mehrbelastungen zu befürchten sind.

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Das Bundeskabinett hat am 2. September den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen. "Damit bringt die Bundesregierung", heißt es, "wichtige steuerliche Verbesserungen auf den Weg für die zielgenaue Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, die Kurzarbeit und verbilligte Wohnraumvermietung". Zudem plane sie Maßnahmen für mehr Digitalisierung und zur Bekämpfung von Steuergestaltungen.

Neuerung bei Investitionsabzugsbetrag

215 Seiten umfasst der vorliegende Gesetzesentwurf. Wie jedes Jahr ist das Ganze, vereinfacht formuliert, ein bunter Mix von Präzisierungen und Anpassungen des Steuerrechts in den unterschiedlichsten Bereichen, die sich zum Beispiel aufgrund von EU-Recht, EuGH- und BFH-Rechtsprechung ergeben haben. Neu sind in diesem Jahr gleichwohl Anpassungen im Steuerrecht, die der Corona-Krise geschuldet sind und Unternehmen in dieser schwierigen Phase…

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