Vielmehr sind die Unternehmen aufgefordert worden, die Unterlagen zur Zulassung als Reglementierter Beauftragte bis zum 31. Juli 2006 beim Luftfahrt-Bundesamt einzureichen. Es ist beabsichtigt, ab dem 1. August 2006 zunächst eine weitere Befristung auszusprechen. Nach positiver Prüfung und Begutachtung aller relevanten Unterlagen erhält das Unternehmen dann eine längerfristige Genehmigung für zwei Jahre. Ein Unternehmen, das eine bis 31. Juli befristete Zulassung hat und die Unterlagen nicht vollständig zum 31. Juli 2006 eingereicht hat, erhält keine weitere Zulassung. Reglementierte Beauftragte sind alle zugelassenen Speditions-, Kurier-, Expressunternehmen, die Luftfracht befördern; Luftfracht-Handlingsunternehmen und Luftfahrtunternehmen, die die Luftfrachtabfertigung oder Luftfrachtbeförderung als Dienstleistung gegenüber Dritten anbieten. Eigenständige Reglementierte Beauftragte sind auch die Niederlassungen der Cargo-Firmen, die mit der Luftfracht zu tun haben. Sie erhalten eine Zulassungsnummer.
LBA verschiebt nicht die Zertifizierung für Reglementierte Beauftragte
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verschiebt die Zertifizierung für Reglementierte Beauftragte nicht. Ein entsprechend anders lautender Bericht in der Deutschen Verkehrszeitung (DVZ) vom 8. Juli 2006 entbehre der Grundlage, so das LBA.