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Lärmschutz contra Nachtflug: Richter haben das Wort

20.09.2011 14:35 Uhr
Lärmschutz contra Nachtflug: Richter haben das Wort
In der Diskussion: Die Nachtflugregelung für den neuen Hauptstadtflughafen
© Foto: Ilja MaöÌk - Fotolia

Der neue Hauptstadtflughafen erhitzt die Gemüter seit Jahren und beschäftigt die Justiz. Nun ist eine neue Etappe erreicht: Die Nachtflugregelung wird von höchsten Richtern überprüft

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Leipzig/Berlin. Ein dreiviertel Jahr vor der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens ringen Anwohner und Betreiber vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Nachtflüge. Im Mittelpunkt stehe die Frage, ob es plausible Gründe für Flüge in der sensiblen Nachtzeit gibt, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel am Dienstag zum Prozessauftakt. Die Betreiber des Berliner Großflughafens müssten nachweisen, dass es einen besonderen Bedarf gebe. "Die Nachfrage allein reicht dafür nicht aus", betonte der Vorsitzende des Vierten Senats. Das Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet.

Den Klägern, Anrainer-Gemeinden und Anwohnern, geht die geplante Regelung nicht weit genug. Sie erlaubt Flüge zwischen 22.00 und 24.00 Uhr sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr, durchschnittlich 77 Starts und Landungen. Ausnahmen sind möglich für Postflugzeuge, Regierungsmaschinen und in Notfällen für Linienflieger. Die Kläger kämpfen für ein striktes Flugverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr.

Die Betreiber argumentierten vor Gericht, dass sich der Bedarf für die genehmigten Nachtflüge unter anderem aus dem neuen Berliner Flughafen-System mit dem neuen Flughafen als einzigem in der Region ergebe. Sie führten auch das gesteigerte Passagieraufkommen an.

Die Kläger äußerten erhebliche Zweifel an den Berechnungen und kritisierten mangelnde Transparenz. "Die Gutachten sind eine Blackbox. Entweder man glaubt ihnen oder nicht", kritisierte Anwalt Frank Boermann. Auch das Gericht hakte bei dieser Thematik mehrfach nach.

Der Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt soll am 3. Juni 2012 im brandenburgischen Schönefeld in Betrieb gehen. Mit einer Kapazität von 27 Millionen Fluggästen im Jahr wäre er der drittgrößte in Deutschland nach Frankfurt und München. Den Bau hatten die Leipziger Richter 2006 zugelassen - allerdings nur mit verschärften Lärmschutzmaßnahmen. Dem ursprünglich geplanten 24-Stunden-Betrieb erteilten sie eine Absage.

Urteil für Mitte Oktober erwartet

Das Gericht will an diesem Mittwoch die mündliche Verhandlung fortsetzen. Erst am Ende will es bekanntgeben, wann es sein Urteil spricht. Es wird bis Mitte Oktober erwartet. Den Auftakt der mündlichen Verhandlung begleitete lautstarker Protest. "Wir wollen die Richter daran erinnern, dass von ihrer Entscheidung viele Menschen betroffen sind", sagte Thomas Gzogalla, Vorsitzender der Initiative "Teltow gegen Fluglärm". (dpa) 

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KOMMENTARE


Politiker

22.09.2011 - 08:47 Uhr

Das ist das Ergebnis, wenn Experten am Werk sind! Nur Fehlentscheidungen. Nur gegen Menschen planen und Tote fordern. Was ist mit der Sicherheit? Tegel und Tempelhof mussten unbedingt geschlossen werden, da innerstädtisch und die Gefahr zu groß. Der Ausgleich dafür: Die Routen werden extra über die Innenstadt und Atomreaktor geführt. So sieht Sicherheit bei Experten aus. Planungen, die zu Tote führen bzw. dies als Ziel haben, sind leider wohl nicht strafbar!


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