Berlin. Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versandbranche besser vor Mehrarbeit schützen. In seiner am Freitag beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt er vor, die bereits bestehende Dokumentationspflicht zu erweitern, berichtet „BundesratKOMPAKT“. Der Vorschlag sieht vor, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit selbst aufzuzeichnen – auch digital. Derzeit ist es möglich, die Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung nachzutragen.
Die Bundesregierung selbst plant mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz, die so genannte Nachunternehmerhaftung einzuführen: Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. Mit ihrem Gesetzesentwurf greift die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates auf: Er hatte bereits im April diesen Jahres verlangt, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen. (sno)