Bis zum Jahr 2030 soll ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht werden. Das spiegelt sich im Masterplan Ladeinfrastruktur II wider, der vom Bundeskabinett im Oktober 2022 beschlossen wurde.
Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge müsse unbedingt der zusätzliche Strombedarf miteingeplant werden, betont die Deutsche Energie-Agentur (Dena). Neue Ladestandards wie das Megawatt Charging System, (MCS), das im elektrifizierten Schwerlastverkehr auf der Langstrecke eine tragende Rolle einnehmen soll, würden das Stromnetz vor große Herausforderungen stellen. Daher müssten Netzbetreiber frühzeitig in den Prozess der Ladenetzplanung eingebunden werden, um Engpässen zuvorzukommen.
Der Masterplan der Bundesregierung für den Aufbau eines Hochleistungsladenetzes weise in die richtige Richtung, erklärte Kristina Haverkamp, Geschäftsführerin der Dena. Jetzt komme es darauf an, „die geplanten Maßnahmen schnell umzusetzen. Denn die Lkw-Flotte soll schon 2030 zu einem Drittel elektrisch fahren und die Serienproduktion von E-Lkw-Modellen ist bei verschiedenen Herstellern bereits angelaufen“. Haverkamp bezeichnete es als gut, dass „der beschlossene Plan die Ausschreibung eines initialen Ladenetzes bereits im dritten Quartal 2023 vorsieht – also früher als zunächst angedacht. Länger darf auf keinen Fall gewartet werden“.
Planungs- und Verwaltungsprozesse beschleunigen
Die Dena empfiehlt, das Ausschreibungsdesign so zu gestalten, dass „es einen schnellen Infrastrukturausbau gewährleistet“. Eine Preisobergrenze, wie es die Ausschreibung des Deutschlandnetzes vorsieht, könnte sich nach Ansicht der Dena dabei als Hemmnis erweisen. Außerdem schlägt die Dena vor, die Muster-Layouts zur Anordnung der Ladepunkte, Stellplätze und Trafos an den Standorten von Ladeinfrastruktur für Lkw den massiven Flächenbedarf einzukalkulieren, denn bereits heute fehlen bis zu 30.000 Lkw-Stellplätze entlang deutscher Autobahnen. Darüber hinaus gelte es, bei der Errichtung von Schnelladeinfrastruktur für Lkw entlang der Hauptverkehrsrouten einen möglichst freien Wettbewerb zu ermöglichen.
Bei der Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur-Standorte für Lkw sollten auch die langwierigen Verwaltungsprozesse optimiert werden. Eine konkrete Planungsbeschleunigung sei notwendig, zumal die Dena aufgrund der anhaltenden Parkplatznot „nachgelagerte Interessenkonflikte“ befürchtet, denen es vorzubeugen gelte. (tb)