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Kritik an Post AG und Bundesregierung

07.09.2007 15:18 Uhr
Kritik an Post AG und Bundesregierung
Der Streit um einen Mindestlohn im Postsektor geht weiter (Bild: ddp)
© Foto: Fabian Matzerath/ ddp

Zeitungsverleger kritisieren Post-Mindestlohn-Tarifvertrag

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Berlin. Das Präsidium des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat den zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelten Abschluss zu Mindestlöhnen scharf kritisiert. Dies sei ein einmaliger und unwürdiger Vorgang in der Geschichte der Tarifpolitik in Deutschland, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber sei jetzt aufgefordert, die Allgemeinverbindlichkeit der Vereinbarung abzulehnen und „die durchsichtigen taktischen Manöver rund um den Mindestlohn-Tarifvertrag zu beenden“. Alles andere wäre ein schwerer Affront gegen neue Wettbewerber im Postmarkt, zu denen auch viele Zeitungsverlage zählten. Es sei geradezu „kurril“, wenn die Post AG als Arbeitgeber viel höhere Löhne fordere als die Gewerkschaftsseite. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass die gesetzlich beschlossene Liberalisierung des Postmarktes in einer unseligen Übereinstimmung von Bundesregierung, Gewerkschaften und dem ehemaligen Staatsunternehmen mit allen Mitteln verhindert werden soll“, meinte Heinen. Dazu zähle auch die immer noch gültige Befreiung der Post AG von der Umsatzsteuer. Es sei ein Unding, dass ein Monopolist mit einem Marktanteil von mehr als 90 Prozent keine Umsatzsteuer zahle, während die Neulinge im Markt vom Fiskus zur Kasse gebeten würden. Heinen stellte in diesem Zusammenhang fest, dass private Anbieter den so genannten Universaldienst garantieren könnten. Die Tatsache, dass der Staat weiterhin größter Aktionär der Post AG sei, verlange von der Bundesregierung eine besondere Sensibilität für die Funktionsmechanismen von Wettbewerb und Marktwirtschaft. Der BDZV- Präsident unterstrich, auch die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde lehne „das Mindestlohndiktat“ ab und fordere zudem eine Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuer. (dpa)

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