Berlin. Konzessionen für ganz neue Rastanlagen an Autobahnen sowie neu zu vergebende Konzessionen sollen nach Angaben der Bundesregierung nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie 2014/23/EU „europaweit für jeden Dritten gleichwertig ausgeschrieben“ werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor.
Bei der Vergabe von derartigen Dienstleistungskonzessionen solle ein möglichst großer Anbieterkreis erschlossen werden, heißt es in der Antwort weiter. Insbesondere sollen auch die Belange mittelständischer Unternehmen berücksichtigt werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich erfolgreich an diesem Verfahren zu beteiligen und Tank- und Rastanlagen betreiben zu können, teilte die Regierung laut den Parlamentsnachrichten mit. (tb)