Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 24. und 25. Februar 2021 Schwerpunktkontrollen an insgesamt 31 Kontrollstellen zur Überwachung der Einhaltung der Kabotagebestimmungen sowie zur Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durchgeführt. Die Kontrollen fanden laut BAG insbesondere an stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrenen Strecken und Verkehrsknotenpunkten statt, etwa an der A81 in Baden-Württemberg sowie am Hafen Hamburg.
An den Maßnahmen beteiligten sich 114 Kontrollkräfte des Straßen- und Mautkontrolldienstes. Darüber hinaus kamen Technikexperten des Straßenkontrolldienstes zur Durchführung von Technischen Unterwegskontrollen (TUK) zum Einsatz. Von insgesamt 745 kontrollierten Fahrzeugen wurden 702 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Mit 46 dieser Fahrzeuge wurden laut BAG unzulässige Kabotagebeförderungen durchgeführt.
Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Außerhalb des Kontrollschwerpunktes fanden Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten statt. Von den insgesamt 745 kontrollierten Fahrzeugen wurden 176 im Fahrpersonalrecht und von diesen 68 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit (rWRZ) überprüft. Die Kontrollen ergaben 35 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, davon drei gegen die Regelungen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit. Bei den auf technische Mängel kontrollierten Fahrzeugen wurden drei Verstöße festgestellt. An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt rund 49.678 Euro vereinnahmt. (tb)