Bonn. Die Konkurrenten der Deutschen Post gehen rechtlich gegen Steuervorteile des „Gelben Riesen" im Briefgeschäft vor. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) reichte beim Finanzgericht Köln Klage gegen die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung ein. Die Klage richtet sich konkret gegen das Bundeszentralamt für Steuern, das darüber entscheidet, welcher Postdienst einen sogenannten Universaldienst erbringt und deshalb von der Umsatzsteuer befreit wird. Nach Ansicht des BdKEP bevorzugt die Finanzverwaltung wettbewerbsbehindernd die Deutsche Post.
Das Bundeszentralamt lege die Universaldienstverordnung (flächendeckende Grundversorgung für Bürger) recht eigenwillig aus, erklärte der BdKEP am Montag. Nur diejenigen Postdienste, die nicht nur flächendeckend tätig sind, sondern auch mindestens 12 000 eigene Filialen haben, könnten von der Umsatzsteuer befreit werden. „Diese Auslegung ist allein auf die Deutsche Post zugeschnitten." In der Praxis sei die Post nach wie vor alleiniger Nutznießer des Steuerprivilegs, sagte der BdKEP-Vorsitzende Rudolf Pfeiffer.
Die Deutsche Post beherrscht den nationalen Briefmarkt mit einem Marktanteil von rund 90 Prozent. In Teilen ihres Geschäfts ist sie von der Umsatzsteuer gesetzlich befreit. Bei der Neufassung des gesetzlichen Rahmens aufgrund von EU-Vorgaben im März 2010 wurden davor geltende Steuervorteile der Post bei Großkunden eingeschränkt.
Hoffnungen der kleineren Wettbewerber, sie könnten nun ebenfalls von Steuern befreit werden, erfüllten sich in der Praxis seit Einführung des Gesetzes am 1. Juli 2010 nicht. Auf der anderen Seite ist auch die Post nicht mit dem neuen Gesetz einverstanden, da nach ihrer Ansicht die Steuerbefreiung nicht weit genug geht. Als Kompensation für die neue Steuerbelastung räumte die Post Großkunden Rabatte ein.
Der Streit vor dem Finanzgericht wird laut BdKEP darum gehen, ob die Gesamtheit aller Postdienste den Universaldienst erbringt und somit die Gesamtheit aller Postdienste lediglich 12 000 Annahmestellen haben müssen. Außerdem müsse geklärt werden, ob die geforderte Flächendeckung nicht auch durch Kooperation erzielt werden könne. (dpa)