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Kompromiss bei Emissionshandel im Luftverkehr

05.03.2014 09:49 Uhr
Kompromiss bei Emissionshandel im Luftverkehr
Interkontinentale Flüge bleiben vorerst vom Emisisonshandel ausgeschlossen
© Foto: Picture Alliance/JOKER/Hady Khandani

Bis Ende 2016 werden nur Flüge berücksichtigt, die zwischen Flughäfen innerhalb der EU stattfinden.

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Brüssel. Das Emissionshandelssystem der EU (ETS) wird bis Ende 2016 weiter nur die Flüge berücksichtigen, die zwischen Flughäfen innerhalb der EU stattfinden. Interkontinentale Flüge werden komplett ausgenommen, also auch die Strecken, die im europäischen Luftraum geflogen werden. Darauf einigten sich die EU-Mitgliedsländer mit Vertretern des EU-Parlaments und der EU-Kommission am Dienstagabend in Brüssel.

Damit setzten sich die Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, Frankreich und Großbritannien, gegen den Beschluss des federführenden Umweltausschusses im EU-Parlament durch. Dieser hatte gefordert, dass ETS bis 2016 auch bei interkontinentalen Flügen für die Stecken angewendet wird, die im europäischen Luftraum zurückgelegt werden. Diesen Vorschlag hatte auch die EU-Kommission unterstützt.

Der gestern gefundene Kompromiss kann allerdings noch einmal vom EU-Parlament gekippt werden. Denn Beschlüsse aus den so genannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Mitgliedsländern, Parlament und Kommission müssen abschließend noch vom Plenum des Parlaments bestätigt werden. Grüne und Sozialdemokraten haben bereits Widerstand gegen die gestrige Einigung angekündigt.

Diese sieht auch vor, dass nach 2016 ETS wieder in seiner ursprünglichen Form auf alle Flüge in ihrer gesamten Länge bei Start- und Landeflughafen in der EU angewendet wird, sollte sich die Internationale Zivilluftfahrtbehörde ICAO bis dahin nicht auf ein weltweit gültiges System zur Senkung der CO2-Emissionen aus der Luftfahrt einigen. Dieses System soll dann 2020 in Kraft treten.

Zurzeit ist ETS auf innereuropäische Flüge beschränkt. Bei seiner Einführung 2012 deckte ETS alle interkontinentalen Flüge in ihrer gesamten Länge ab, die auf einem EU-Flughafen starteten oder landeten. Wegen des heftigen Widerstands großer Handelspartner wie USA, Russland, China und Indien und der Ankündigung von ICAO, im Herbst 2013 eine weltweit gültige Einigung zur CO2-Senkung im Flugverkehr zu erzielen, setzte die EU ETS für interkontinentale Flüge im so genannten „Stop the clock“-Beschluss (deutsch: die Uhr anhalten) für ein Jahr aus. „Stop the clock“ läuft Ende April aus. Sollte die EU bis dahin kein neues Gesetze verabschiedet haben, würde ETS automatisch in seiner ursprünglichen Form wieder aktiviert. (kw)

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